Rechtsanwaltschaft - Zulassung als Syndikusrechtsanwältin/anwalt ohne bestehende Rechtsanwaltszulassung beantragen am Standort Rechtsanwaltskammer Berlin

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Контакт

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Пояснення символів

Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz befindet sich beim Amtsgericht Mitte (Littenstraße 12-17, 10179 Berlin).

години роботи

  • понеділок

      08:00-12:00 Uhr
      13:00-16:00 Uhr
  • Вівторок

      08:00-12:00 Uhr
      13:00-16:00 Uhr
  • середа

      08:00-12:00 Uhr
      13:00-16:00 Uhr
  • Четвер

      08:00-12:00 Uhr
      13:00-16:00 Uhr
  • п'ятниця

      08:00-13:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

варіанти оплати

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Rechtsanwaltschaft - Zulassung als Syndikusrechtsanwältin/anwalt ohne bestehende Rechtsanwaltszulassung beantragen

Es kann ohne bestehende Rechtsanwaltszulassung ein Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwältin/zum Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwältin/anwalt) gestellt werden. Nachträglich kann zusätzlich die Zulassung zur Rechtsanwältin/zum Rechtsanwalt beantragt werden.

Передумови

  • Erfolgreicher Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung
    Die Befähigung zum Richteramt (Zeugnis der zweiten juristischen Staatsprüfung oder über das Bestehen der Eignungsprüfung) muss nach § 46a iVm § 4 BRAO vorliegen.
  • Fehlen eines Zulassungsversagungsgrundes
    Es dürfen keine Zulassungsversagungsgründe nach § 7 BRAO gegeben sein.
  • Anforderungen an die Tätigkeit
    Die Tätigkeit muss den Anforderungen nach § 46 Absatz 2 - 5 BRAO entsprechen.

Необхідні документи

  • Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwalt/Syndikusrechtsanwältin) ohne bestehende Rechtsanwaltszulassung in Berlin (mit Fragebogen und Stammblatt)
    Reichen Sie den entsprechenden Antrag mit allen Anlagen und Lichtbild ein. Auch die Anlagen müssen ausgefüllt und unterschrieben sein.
  • Nachweis über die Befähigung zum Richteramt
    Es ist das Original oder eine amtlich beglaubigte Ablichtung als Nachweis über die Befähigung zum Richteramt (Zeugnis der zweiten juristischen Staatsprüfung oder über das Bestehen der Eignungsprüfung) einzureichen.
  • Geburtsurkunde
    Es ist das Original oder eine standesamtlich beglaubigte Ablichtung der Geburtsurkunde einzureichen.
  • Arbeitsvertrag
    Es ist ein beidseitig unterzeichnetes Original des Arbeitsvertrages oder eine öffentlich beglaubigte Ablichtung nach § 46a BRAO, § 129 BGB einzureichen.
  • Nachweis der vertraglichen Unabhängigkeit
    Es ist eine vertragliche Vereinbarung zur fachlichen Unabhängigkeit der Berufsausübung gem. § 46 BRAO vorzulegen, welche entweder im Arbeitsvertrag enthalten ist oder als separate Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Auf Arbeitgeberseite muss diese vom gesetzlichen oder rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter des Arbeitgebers unterschrieben sein.
  • Nachweis der Tätigkeitsbeschreibung (Stammblatt)
    (unter "Formulare")
    Es ist eine Tätigkeitsbeschreibung einzureichen (ausgefülltes Stammblatt oder separat erstellt), welche vom gesetzlichen oder rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter des Arbeitgebers unterschrieben ist.
  • Nachweis des Arbeitgebernamens und des Unternehmensgegenstandes des Arbeitgebers
    Es ist ein Nachweis des Arbeitgebernamens und des Unternehmensgegenstandes des Arbeitgebers (z.B. Handels-, Vereins-oder Genossenschaftsregisterauszug in Kopie) einzureichen.
  • Nachweis Namensänderung
    Es ist bei einer ggf. erfolgten Namensänderung das Original oder eine amtlich beglaubigte Ablichtung einzureichen.
  • Nachweis über einen akademischen Grad
    Es ist bei einem ggf. vorhandenen akademischen Grad das Original oder eine amtlich beglaubigte Ablichtung einzureichen.

збори

  • 370,00 Euro: Zulassung zur Syndikusrechtsanwaltschaft
  • 440,00 Euro: Zulassung zur Syndikusrechtsanwaltschaft und Rechtsanwaltschaft

Приблизний термін опрацювання

ca. 3 Monate

Hinweise zur Zuständigkeit

Für den Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt/anwältin (Syndikusrechtsanwalt/anwältin) ohne bestehende Rechtsanwaltszulassung ist die Rechtsanwaltskammer Berlin zuständig.