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Beihilfe zu Krankheitskosten - Auskunftserteilung at the location Beihilfestelle
Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
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- Landesverwaltungsamt
- Beihilfestelle
- Fehrbelliner Platz 1 , 10707 Berlin
- Tel.: (030) 90139-6060
- Fax: (030) 9028-3541
- Contact form
- Home page
Opening hours
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09:00 - 12:00 Uhr.....(ServicePunkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
13:00 - 16:00 Uhr.....(ServicePunkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe) -
Wednesday
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13:00 - 16:00 Uhr.....(Servicepunkt für Fragen zur Beihilfe im Pflegefall)
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Thursday
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13:00 - 16:00 Uhr.....(Servicepunkt für Fragen zur Beihilfe zu den speziellen Themen wie psychotherapeutische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, zahnärztliche Heil – und Kostenpläne - inklusive kieferorthopädische Behandlungen
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Friday
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09:00 - 12:00 Uhr.....(ServicePunkt für allgemeine Fragen zur Beihilfe)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Hinweis:
Sollte es Ihnen nicht möglich sein den von Ihnen gewünschten Termin zu buchen, ist davon auszugehen, dass eine Buchung nicht möglich ist, da das Interesse für Beratungstermine sehr hoch ist und die einzelnen Termine ausgebucht sind.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein den von Ihnen gewünschten Termin zu buchen, ist davon auszugehen, dass eine Buchung nicht möglich ist, da das Interesse für Beratungstermine sehr hoch ist und die einzelnen Termine ausgebucht sind.
Public transportation
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Underground
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U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
-
U Konstanzer Str.
- U7
-
U Blissestr.
- U7
-
U Fehrbelliner Platz
-
Bus
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Westfälische Str./Konstanzer Str.
- 143
- N43
-
U Fehrbelliner Platz
- 101
- N7
- 143
- N43
- 115
- N3
-
Mansfelder Str./Barstr.
- 115
-
Westfälische Str./Konstanzer Str.
Information on the address of this location
Aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der "Corona-Pandemie" sind die Sitzgelegenheiten im Warteraum stark reduziert. Der Warteraum befindet sich im 2. Obergeschoss, direkt gegenüber den Aufzügen.Payment options
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Service description
Beihilfe zu Krankheitskosten - Auskunftserteilung
Beamte/innen und andere Versorgungsempfänger/innen sind in der Regel nicht gesetzlich krankenversichert, sondern erhalten Beihilfe. Bei der Beihilfe handelt es sich um eine eigenständige Krankenfürsorge, die zusätzlich zur Alimentation geleistet wird. Der Dienstherr beteiligt sich durch die Beihilfe an den Krankheitskosten, die durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt sind. Mit der Beihilfe erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht gegenüber den Beamtinnen und Beamten, den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern sowie ihren Familien.
Prerequisites
- Unmittelbares Beamtenverhältnis zum Land Berlin oder Sie sind Empfänger/in einer Hinterbliebenenpension des Landes Berlin
Documents required
-
Rechnungen und/oder Belege
Kopien oder Rechnungsdurchschriften sind ausreichend. - evtl. erteilte Bescheide
- Ihre Personalnummer oder Versorgungsnummer
Fees
keine