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Schwimmbäder - Hygieneüberwachung в месте Gesundheitsamt – Fachbereich Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz und Katastrophenschutz
большая карта Контакт
- Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
- Gesundheitsamt – Fachbereich Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz und Katastrophenschutz
- Urbanstr. 24 , 10967 Berlin
- Тел.: (030) 90298-8328
- Факс: (030) 90298-3033
- E-Mail: hygiene@ba-fk.berlin.de
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Zugang mit Rollstuhl über den Seiteneingang zum Flachbau
Zugang mit Kinderwagen über den Nebeneingang (Rampe)
Время работы
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9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
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Вторник
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9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
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Среда
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9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
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Четверг
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9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
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Пятница
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9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Транспорт
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Bus
- Urbanstr./Körtestr.: M41
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U-Bahn
- U Südstern: U7
Dienstleistungsbeschreibung
Schwimmbäder - Hygieneüberwachung
Das Gesundheitsamt überwacht Schwimmbecken und Badebeckenanlagen. Dies gilt nicht für Schwimmbecken, die nur privat genutzt werden. Das Ziel der Begehungen ist es die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern.
Das Gesundheitsamt begeht jedes öffentliche Schwimmbad jährlich. Üblicherweise fordert das Gesundheitsamt Einsicht in hygienerelevante Dokumente, begeht das Schwimmbad und die Aufbereitungsanlagen. Die Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, Auskünfte zu geben, Einsicht in das Betriebsbuch zu gewähren und den Zutritt zu ermöglichen. Das Gesundheitsamt kann Maßnahmen, inklusive einer Einschränkung des Badebetriebes, anordnen.
Die Planung eines Bades oder dessen Umbau ist dem Gesundheitsamt rechtzeitig anzuzeigen.
Betreiberinnen und Betreiber von Schwimmbädern sind zur Eigenüberwachung verpflichtet. Sie müssen die hygienischen Empfehlungen des Umweltbundesamtes, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes und der Trinkwasserverordnung einhalten. Trinkwasseruntersuchungen müssen durch eine nach DIN EN ISO 17025 akkreditierte Untersuchungsstelle erfolgen.
Badestellen in natürlichen Gewässern, wie zum Beispiel Badeseen, werden von den Gesundheitsbehörden im Sommer kontrolliert. Dies wird auf der Badegewässer-Seite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales beschrieben.
Das Gesundheitsamt begeht jedes öffentliche Schwimmbad jährlich. Üblicherweise fordert das Gesundheitsamt Einsicht in hygienerelevante Dokumente, begeht das Schwimmbad und die Aufbereitungsanlagen. Die Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, Auskünfte zu geben, Einsicht in das Betriebsbuch zu gewähren und den Zutritt zu ermöglichen. Das Gesundheitsamt kann Maßnahmen, inklusive einer Einschränkung des Badebetriebes, anordnen.
Die Planung eines Bades oder dessen Umbau ist dem Gesundheitsamt rechtzeitig anzuzeigen.
Betreiberinnen und Betreiber von Schwimmbädern sind zur Eigenüberwachung verpflichtet. Sie müssen die hygienischen Empfehlungen des Umweltbundesamtes, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes und der Trinkwasserverordnung einhalten. Trinkwasseruntersuchungen müssen durch eine nach DIN EN ISO 17025 akkreditierte Untersuchungsstelle erfolgen.
Badestellen in natürlichen Gewässern, wie zum Beispiel Badeseen, werden von den Gesundheitsbehörden im Sommer kontrolliert. Dies wird auf der Badegewässer-Seite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales beschrieben.
Требования
- Das Schwimmbad befindet sich in Berlin
Erforderliche Unterlagen
- Keine
Гонорары
Keine
Законодательная база
Дополнительная информация
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Gesundheitsamt des Bezirkes, in welchem sich das Schwimmbecken befindet.