Asservate - Rückgabe von beschlagnahmten oder sichergestellten Gegenständen am Standort Gemeinsame Asservatenstelle der Staatsanwaltschaft Berlin

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ein rollstuhlgerechter Zugang befindet sich beim Nebeneingang Wilsnacker Str. 4 (Gebäude B) und der Zufahrt Alt-Moabit 17.
Rollstuhlparkplätze sind über die Zufahrt Alt-Moabit 17 zu erreichen.

Bitte melden Sie sich vorher bei der Hausverwaltung unter einer der folgenden Telefonnummern an.
(030) 9014-2402 oder
(030) 9014-2404 oder
(030) 9014-3216

Öffnungszeiten

  • Donnerstag

      09:00 - 18:00 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Die Termine sind nur mit einer Vorlaufzeit von mindestens 1 Woche buchbar. Hintergrund ist, dass Asservate erst ausgesondert und herbeigeholt werden müssen.

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher).
Ein Einlass ist ausschließlich mit Ausweisdokument möglich.
Bitte beachten Sie, dass an den Eingängen zum Kriminalgericht Moabit Eingangskontrollen durchgeführt werden.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Asservate - Rückgabe von beschlagnahmten oder sichergestellten Gegenständen

Bei einem Asservat handelt es sich um ein von der Polizei oder den Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der Gefahrenabwehr oder der Beweissicherung sichergestellten oder beschlagnahmten Gegenstand.

Nach Entfall des für die Sicherstellung oder der Beweissicherung vorliegenden Grundes, kann die zuständige Justizbehörde/ Dienststelle eine justizielle Verfügung zur Aushändigung des Asservates an den/die Eigentümer/in erlassen. Diese berechtigt dann zur Abholung des Gegenstandes bei der in dem Schreiben angegebenen Stelle (Asservatenstelle der Polizei Berlin, Gemeinsame Asservatenstelle der Justiz oder für die Abholung von Fahrzeugen, die Bußgeldstelle Berlin).

Voraussetzungen

  • Verfügung zur Aushändigung
    Für die Abholung des Asservates benötigen Sie die jeweilige justizielle „Verfügung zur Aushändigung“ oder der sachbearbeitenden Dienststelle.
  • Für die Abholung des Asservats bei der Asservatenstelle der Polizei Berlin: Terminbuchung
    Wenn Ihnen Ihr Asservat durch die Asservatenstelle der Polizei Berlin ausgehändigt werden soll, benötigen Sie einen Termin.
  • Für Schusswaffen: Geeignetes Transportbehältnis
    Bei der Abholung von Schusswaffen ist zu beachten, dass ein den Vorschriften nach geeignetes Transportbehältnis mitzubringen ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Verfügung zur Aushändigung
  • Gültige Personaldokumente zur Identifizierung
  • Bei Abholung von Schusswaffen: Waffenrechtliche Erlaubnis
  • Bei Vertretung: Vollmacht mit Kopie des Ausweises des Bevollmächtigenden
    Die Abholung von Schusswaffen ist nicht in Vertretung möglich.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist die in der "Verfügung zur Aushändigung" genannte Stelle. Bitte achten Sie daher auf den in dem Schreiben angegebenen Ort.

  • Asservatenstelle der Polizei Berlin: Terminvereinbarung notwendig
  • Bußgeldstelle Berlin: Für die Aushändigung von Fahrzeugen
  • Gemeinsame Asservatenstelle der Staatsanwaltschaft Berlin