Asservate - Rückgabe von beschlagnahmten oder sichergestellten Gegenständen am Standort Gemeinsame Asservatenstelle der Staatsanwaltschaft Berlin
große Karte Kontakt
- Staatsanwaltschaft Berlin
- Gemeinsame Asservatenstelle der Staatsanwaltschaft Berlin
- Turmstraße 91 , 10559 Berlin
- Tel.: (030) 9014 2651
- Fax: (030) 9014 2651
- E-Mail: asservatenstelle@sta.berlin.de
Ein rollstuhlgerechter Zugang befindet sich beim Nebeneingang Wilsnacker Str. 4 (Gebäude B) und der Zufahrt Alt-Moabit 17.
Rollstuhlparkplätze sind über die Zufahrt Alt-Moabit 17 zu erreichen.
Bitte melden Sie sich vorher bei der Hausverwaltung unter einer der folgenden Telefonnummern an.
(030) 9014-2402 oder
(030) 9014-2404 oder
(030) 9014-3216
Öffnungszeiten
-
-
09:00 - 18:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Die Termine sind nur mit einer Vorlaufzeit von mindestens 1 Woche buchbar. Hintergrund ist, dass Asservate erst ausgesondert und herbeigeholt werden müssen.
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher).
Ein Einlass ist ausschließlich mit Ausweisdokument möglich.
Bitte beachten Sie, dass an den Eingängen zum Kriminalgericht Moabit Eingangskontrollen durchgeführt werden.
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher).
Ein Einlass ist ausschließlich mit Ausweisdokument möglich.
Bitte beachten Sie, dass an den Eingängen zum Kriminalgericht Moabit Eingangskontrollen durchgeführt werden.
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Kriminalgericht Moabit
- 123
- M27
-
Wilsnacker Str.
- 123
- M27
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Kriminalgericht Moabit
-
Tram
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Kriminalgericht Moabit
- M10
- M5
- M8
-
Kriminalgericht Moabit
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Asservate - Rückgabe von beschlagnahmten oder sichergestellten Gegenständen
Nach Entfall des für die Sicherstellung oder der Beweissicherung vorliegenden Grundes, kann die zuständige Justizbehörde/ Dienststelle eine justizielle Verfügung zur Aushändigung des Asservates an den/die Eigentümer/in erlassen. Diese berechtigt dann zur Abholung des Gegenstandes bei der in dem Schreiben angegebenen Stelle (Asservatenstelle der Polizei Berlin, Gemeinsame Asservatenstelle der Justiz oder für die Abholung von Fahrzeugen, die Bußgeldstelle Berlin).
Voraussetzungen
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Verfügung zur Aushändigung
Für die Abholung des Asservates benötigen Sie die jeweilige justizielle „Verfügung zur Aushändigung“ oder der sachbearbeitenden Dienststelle. -
Für die Abholung des Asservats bei der Asservatenstelle der Polizei Berlin: Terminbuchung
Wenn Ihnen Ihr Asservat durch die Asservatenstelle der Polizei Berlin ausgehändigt werden soll, benötigen Sie einen Termin. -
Für Schusswaffen: Geeignetes Transportbehältnis
Bei der Abholung von Schusswaffen ist zu beachten, dass ein den Vorschriften nach geeignetes Transportbehältnis mitzubringen ist.
Erforderliche Unterlagen
- Verfügung zur Aushändigung
- Gültige Personaldokumente zur Identifizierung
- Bei Abholung von Schusswaffen: Waffenrechtliche Erlaubnis
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Bei Vertretung: Vollmacht mit Kopie des Ausweises des Bevollmächtigenden
Die Abholung von Schusswaffen ist nicht in Vertretung möglich.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist die in der "Verfügung zur Aushändigung" genannte Stelle. Bitte achten Sie daher auf den in dem Schreiben angegebenen Ort.
- Asservatenstelle der Polizei Berlin: Terminvereinbarung notwendig
- Bußgeldstelle Berlin: Für die Aushändigung von Fahrzeugen
- Gemeinsame Asservatenstelle der Staatsanwaltschaft Berlin