Gewerberegister - Ersatzbescheinigung/ Zweitschrift von Gewerbebescheinigungen/ Reisegewerbekarten am Standort Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      nach Vereinbarung
  • Dienstag

      nach Vereinbarung
  • Mittwoch

      nach Vereinbarung
  • Donnerstag

      nach Vereinbarung

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Das Ordnungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass darüber hinaus telefonische Terminvereinbarungen auch zu anderen Zeiten getroffen werden können.

Verkehrsanbindungen

Tram
  • Bersarinplatz
U-Bahn
  • U 5: Frankfurter Tor

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Gewerberegister - Ersatzbescheinigung/ Zweitschrift von Gewerbebescheinigungen/ Reisegewerbekarten

Sie haben Ihre:
  • Gewerbeanmeldebestätigung oder
  • Gewerbeabmeldebestätigung oder
  • Gewerbeummeldebestätigung oder
  • Erlaubnis/Zulassung oder
  • Reisegewerbekarte
verloren/verlegt und benötigen eine Zweitschrift/Kopie/Ersatzbescheinigung?
Dann können Sie diese Nachweise bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt beantragen.

Voraussetzungen

  • Gemeldetes Gewerbe oder Reisegewerbekarte mit gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zweitschrift für Gewerbemeldebestätigung oder Ersatzbescheinigung für Reisegewerbekarte
    Formlos und in Textform mit folgenden Angaben:
    • Name der Firma oder des Gewerbetreibenden
    • Wohn- und Betriebsanschrift
    Mündliche Anträge sind nicht zulässig. Nutzen Sie bitte den hinterlegten Musterantrag.
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.

Gebühren

4,50 bis 21,00 Euro je angefangene Seite

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 1 Woche

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Der Antrag auf Ersatzbescheinigung für Gewerbebestätigungen und -erlaubnisse ist bei dem zuständigen Ordnungsamt, in dessen Bezirk sich Ihr Betriebssitz örtlich befindet, zu stellen.
  • Den Antrag auf Zweitschrift der Reisegewerbekarte stellen Sie bei dem Ordnungsamt in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

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