Gewerberegister - Ersatzbescheinigung/ Zweitschrift von Gewerbebescheinigungen/ Reisegewerbekarten am Standort Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Hinweis auf Verzögerungen bei der Bearbeitung!

Derzeit führt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in den Berliner Ordnungsämtern eine neue Software zur Bearbeitung gewerberechtlicher Angelegenheiten ein. Dafür werden umfangreiche Datenbestände migriert. Zudem muss die neue Software in die Arbeitsabläufe integriert und das Produkt für den Einsatz in den Berliner Ordnungsämter weiter angepasst werden. Aufgrund dieser umfassenden Systemumstellung kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von gewerberechtlichen Vorgängen kommen.
Solche Herausforderungen sind bei Softwareumstellungen üblich. Wir kümmern uns aktiv darum, die Abläufe umgehend zu stabilisieren. Ihre Anträge und Anzeigen werden schnellstmöglich bearbeitet. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Hinweis: Mit der Abgabe Ihrer Gewerbeanzeige haben Sie Ihre Pflicht nach § 14 Absatz 1 GewO bereits erfüllt. Sie dürfen Ihre Tätigkeit direkt nach der Anzeige beginnen. Dies gilt jedoch nicht für Tätigkeiten, für die eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Die Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige ist kein Verwaltungsakt, sondern lediglich eine Mitteilung über den Eingang Ihrer Anzeige. Ihnen entstehen durch die verzögerte Bearbeitung keinerlei negative gewerberechtliche Folgen.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

Update zur Software-Umstellung bei den bezirklichen Gewerbeämtern

Nach einer Umstellung der Software zur Bearbeitung von gewerblichen Anzeigen und
Erlaubnissen kommt es aufgrund technischer Hindernisse weiterhin zu Verzögerungen in der
Bearbeitung von Vorgängen. Die zuständige Senatsverwaltung sowie das zuständige
Personal im Bezirksamt Neukölln arbeiten daran, schnellstmöglich den Normalbetrieb zu
ermöglichen.

Die telefonische Erreichbarkeit über das Bürgertelefon 030/90239-6699 und die
Bearbeitung von Meldungen, die über das Ordnungsamt Online eingehen, ist weiterhin
gesichert, jedoch können auch hier Einschränkungen in der Bearbeitung sichtbar werden.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer am Haupteingang

Öffnungszeiten

  • Montag

      Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • Dienstag

      Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • Mittwoch

      Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • Donnerstag

      Telefonische Beratung 12.00-18.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • Freitag

      Telefonische Beratung 09.00-14.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.

Hinweis für Terminkunden

Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • M171
S-Bahn
  • Neukölln: S41, S42
U-Bahn
  • Grenzallee: U7

Dienstleistungsbeschreibung

Gewerberegister - Ersatzbescheinigung/ Zweitschrift von Gewerbebescheinigungen/ Reisegewerbekarten

Sie haben Ihre:
  • Gewerbeanmeldebestätigung oder
  • Gewerbeabmeldebestätigung oder
  • Gewerbeummeldebestätigung oder
  • Erlaubnis/Zulassung oder
  • Reisegewerbekarte
verloren/verlegt und benötigen eine Zweitschrift/Kopie/Ersatzbescheinigung?
Dann können Sie diese Nachweise bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt beantragen.

Voraussetzungen

  • Gemeldetes Gewerbe oder Reisegewerbekarte mit gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zweitschrift für Gewerbemeldebestätigung oder Ersatzbescheinigung für Reisegewerbekarte
    Formlos und in Textform mit folgenden Angaben:
    • Name der Firma oder des Gewerbetreibenden
    • Wohn- und Betriebsanschrift
    Mündliche Anträge sind nicht zulässig. Nutzen Sie bitte den hinterlegten Musterantrag.
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.

Gebühren

4,50 bis 21,00 Euro je angefangene Seite

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 1 Woche

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Der Antrag auf Ersatzbescheinigung für Gewerbebestätigungen und -erlaubnisse ist bei dem zuständigen Ordnungsamt, in dessen Bezirk sich Ihr Betriebssitz örtlich befindet, zu stellen.
  • Den Antrag auf Zweitschrift der Reisegewerbekarte stellen Sie bei dem Ordnungsamt in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.