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Gewerberegister - Ersatzbescheinigung/ Zweitschrift von Gewerbebescheinigungen/ Reisegewerbekarten am Standort Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle
- Juliusstraße 67 , 12051 Berlin
- Tel.: (030) 90239-6699
- Fax: (030) 90239-4988
- E-Mail: ordnungsamt@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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-
Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. -
Dienstag
-
Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. -
Mittwoch
-
Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. -
Donnerstag
-
Telefonische Beratung 12.00-18.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. -
Freitag
-
Telefonische Beratung 09.00-14.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
Hinweis für Terminkunden
Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- M171
- S-Bahn
-
- Neukölln: S41, S42
- U-Bahn
-
- Grenzallee: U7
Dienstleistungsbeschreibung
Gewerberegister - Ersatzbescheinigung/ Zweitschrift von Gewerbebescheinigungen/ Reisegewerbekarten
Sie haben Ihre:
Dann können Sie diese Nachweise bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt beantragen.
- Gewerbeanmeldebestätigung oder
- Gewerbeabmeldebestätigung oder
- Gewerbeummeldebestätigung oder
- Erlaubnis/Zulassung oder
- Reisegewerbekarte
Dann können Sie diese Nachweise bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt beantragen.
Voraussetzungen
- Gemeldetes Gewerbe oder Reisegewerbekarte mit gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Zweitschrift für Gewerbemeldebestätigung oder Ersatzbescheinigung für Reisegewerbekarte
Formlos und in Textform mit folgenden Angaben:
- Name der Firma oder des Gewerbetreibenden
- Wohn- und Betriebsanschrift
-
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
Formulare
Gebühren
4,50 bis 21,00 Euro je angefangene Seite
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 1 Woche
Hinweise zur Zuständigkeit
- Der Antrag auf Ersatzbescheinigung für Gewerbebestätigungen und -erlaubnisse ist bei dem zuständigen Ordnungsamt, in dessen Bezirk sich Ihr Betriebssitz örtlich befindet, zu stellen.
- Den Antrag auf Zweitschrift der Reisegewerbekarte stellen Sie bei dem Ordnungsamt in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.