Gewerberegister - Ersatzbescheinigung/ Zweitschrift von Gewerbebescheinigungen/ Reisegewerbekarten am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Hinweis auf Verzögerungen bei der Bearbeitung!

Derzeit führt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in den Berliner Ordnungsämtern eine neue Software zur Bearbeitung gewerberechtlicher Angelegenheiten ein. Dafür werden umfangreiche Datenbestände migriert. Zudem muss die neue Software in die Arbeitsabläufe integriert und das Produkt für den Einsatz in den Berliner Ordnungsämter weiter angepasst werden. Aufgrund dieser umfassenden Systemumstellung kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von gewerberechtlichen Vorgängen kommen.
Solche Herausforderungen sind bei Softwareumstellungen üblich. Wir kümmern uns aktiv darum, die Abläufe umgehend zu stabilisieren. Ihre Anträge und Anzeigen werden schnellstmöglich bearbeitet. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Hinweis: Mit der Abgabe Ihrer Gewerbeanzeige haben Sie Ihre Pflicht nach § 14 Absatz 1 GewO bereits erfüllt. Sie dürfen Ihre Tätigkeit direkt nach der Anzeige beginnen. Dies gilt jedoch nicht für Tätigkeiten, für die eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Die Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige ist kein Verwaltungsakt, sondern lediglich eine Mitteilung über den Eingang Ihrer Anzeige. Ihnen entstehen durch die verzögerte Bearbeitung keinerlei negative gewerberechtliche Folgen.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Im Gewerbebereich des Ordnungsamts sind Vorsprachen auch weiterhin nur noch mit zuvor vereinbartem Termin möglich.

Öffnungszeiten (nur mit Termin):
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 13:00 Uhr

Und nach Vereinbarung unter Ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder
unter der Telefonnummer 030 90299-4660

Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus problemlos online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.

Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

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Kontakt

  • Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
  • Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
  • Unter den Eichen 1 12203 Berlin
  • Postanschrift
    Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, 14160 Berlin
  • Tel.: (030) 90299-4660
  • Fax: (030) 90299-4662
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Montag

      Nur mit Termin:
      09:00-13:00 Uhr
  • Dienstag

      Nur mit Termin:
      09:00-13:00 Uhr
  • Mittwoch

      Keine Sprechstunde
  • Donnerstag

      Nur mit Termin:
      09:00-13:00 Uhr
  • Freitag

      Keine Sprechstunde

Hinweise zu Öffnungszeiten

Termine können unter ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder Telefonnummer 030 902994660 vereinbart werden.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.

Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 030/90299-4631 oder 030/90299-4632.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Gewerberegister - Ersatzbescheinigung/ Zweitschrift von Gewerbebescheinigungen/ Reisegewerbekarten

Sie haben Ihre:
  • Gewerbeanmeldebestätigung oder
  • Gewerbeabmeldebestätigung oder
  • Gewerbeummeldebestätigung oder
  • Erlaubnis/Zulassung oder
  • Reisegewerbekarte
verloren/verlegt und benötigen eine Zweitschrift/Kopie/Ersatzbescheinigung?
Dann können Sie diese Nachweise bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt beantragen.

Voraussetzungen

  • Gemeldetes Gewerbe oder Reisegewerbekarte mit gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zweitschrift für Gewerbemeldebestätigung oder Ersatzbescheinigung für Reisegewerbekarte
    Formlos und in Textform mit folgenden Angaben:
    • Name der Firma oder des Gewerbetreibenden
    • Wohn- und Betriebsanschrift
    Mündliche Anträge sind nicht zulässig. Nutzen Sie bitte den hinterlegten Musterantrag.
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.

Gebühren

4,50 bis 21,00 Euro je angefangene Seite

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 1 Woche

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Der Antrag auf Ersatzbescheinigung für Gewerbebestätigungen und -erlaubnisse ist bei dem zuständigen Ordnungsamt, in dessen Bezirk sich Ihr Betriebssitz örtlich befindet, zu stellen.
  • Den Antrag auf Zweitschrift der Reisegewerbekarte stellen Sie bei dem Ordnungsamt in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.