Gewerberegister - Ersatzbescheinigung/ Zweitschrift von Gewerbebescheinigungen/ Reisegewerbekarten am Standort Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Hinweis auf Verzögerungen bei der Bearbeitung!

Derzeit führt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in den Berliner Ordnungsämtern eine neue Software zur Bearbeitung gewerberechtlicher Angelegenheiten ein. Dafür werden umfangreiche Datenbestände migriert. Zudem muss die neue Software in die Arbeitsabläufe integriert und das Produkt für den Einsatz in den Berliner Ordnungsämter weiter angepasst werden. Aufgrund dieser umfassenden Systemumstellung kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von gewerberechtlichen Vorgängen kommen.
Solche Herausforderungen sind bei Softwareumstellungen üblich. Wir kümmern uns aktiv darum, die Abläufe umgehend zu stabilisieren. Ihre Anträge und Anzeigen werden schnellstmöglich bearbeitet. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Hinweis: Mit der Abgabe Ihrer Gewerbeanzeige haben Sie Ihre Pflicht nach § 14 Absatz 1 GewO bereits erfüllt. Sie dürfen Ihre Tätigkeit direkt nach der Anzeige beginnen. Dies gilt jedoch nicht für Tätigkeiten, für die eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Die Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige ist kein Verwaltungsakt, sondern lediglich eine Mitteilung über den Eingang Ihrer Anzeige. Ihnen entstehen durch die verzögerte Bearbeitung keinerlei negative gewerberechtliche Folgen.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang und Parkplatz für Rollstuhlfahrer durch die Tordurchfahrt Brusebergstraße

Öffnungszeiten

  • Montag

      Nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Dienstag

      Nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Mittwoch

      Nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Donnerstag

      Nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Freitag

      Nur nach telefonischer Vereinbarung

Hinweise zu Öffnungszeiten

Bis auf Weiteres erfolgt persönliches Vorsprechen im Ordnungsamt Reinickendorf während der Sprechzeiten nur nach Vereinbarung bzw. Absprache eines Termins.
Termine sind spätestens am vorherigen Werktag während der Sprechzeiten mit dem jeweiligen Fachbereich telefonisch zu vereinbaren.
Vorsprachen ohne Termin sind zurzeit nicht möglich.

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • 122 Lübener Weg, 322 Lindauer Allee, 120, 320 Paracelsus Bad
  • U-Bahn

    • U 8 Paracelsus-Bad

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Gewerberegister - Ersatzbescheinigung/ Zweitschrift von Gewerbebescheinigungen/ Reisegewerbekarten

Sie haben Ihre:
  • Gewerbeanmeldebestätigung oder
  • Gewerbeabmeldebestätigung oder
  • Gewerbeummeldebestätigung oder
  • Erlaubnis/Zulassung oder
  • Reisegewerbekarte
verloren/verlegt und benötigen eine Zweitschrift/Kopie/Ersatzbescheinigung?
Dann können Sie diese Nachweise bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt beantragen.

Voraussetzungen

  • Gemeldetes Gewerbe oder Reisegewerbekarte mit gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zweitschrift für Gewerbemeldebestätigung oder Ersatzbescheinigung für Reisegewerbekarte
    Formlos und in Textform mit folgenden Angaben:
    • Name der Firma oder des Gewerbetreibenden
    • Wohn- und Betriebsanschrift
    Mündliche Anträge sind nicht zulässig. Nutzen Sie bitte den hinterlegten Musterantrag.
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.

Gebühren

4,50 bis 21,00 Euro je angefangene Seite

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 1 Woche

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Der Antrag auf Ersatzbescheinigung für Gewerbebestätigungen und -erlaubnisse ist bei dem zuständigen Ordnungsamt, in dessen Bezirk sich Ihr Betriebssitz örtlich befindet, zu stellen.
  • Den Antrag auf Zweitschrift der Reisegewerbekarte stellen Sie bei dem Ordnungsamt in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.