Schädlingsbefall melden am Standort Gesundheitsamt - Hygiene und Umweltmedizin

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Temporäre Abschaltung der Online-Bezahlfunktion am 22.07.2026 05:00-11:00

Für Umbauarbeiten am landesweiten IKT-Basisdienst ePayment ist eine geplante Unterbrechung erforderlich. Diese findet am Mittwoch, 22.07.2026, 05.00 - 11.00 Uhr statt. In dieser Zeit können keine gebührenpflichtigen Online-Anträge eingereicht werden, da die elektronischen Zahlungsarten online nicht zur Verfügung stehen.

Zahlungsmöglichkeiten vor Ort in Behörden sind nicht betroffen.

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Kontakt

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Gesundheitsamt - Hygiene und Umweltmedizin
  • Rathausstr. 27 12105 Berlin
  • Postanschrift
    Rathaus Schöneberg, 10820 Berlin
  • Tel.: (030) 90277-7353
  • Fax: (030) 90277-7504
  • Homepage

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Schädlingsbefall melden

Ein Befall mit bestimmten Schädlingen, insbesondere Ratten, muss an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Üblicherweise sind hierzu Hausverwaltungen, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer verpflichtet. Mieterinnen und Mieter wenden sich bitte an ihren Vermieter bzw. Eigentümer.
Ebenso muss der Befall einer Gemeinschaftseinrichtung durch Schaben, Pharaoameisen oder eine Vielzahl an Fliegen an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.

Bei einem Befall wird eine Bekämpfung durchgeführt. Auf privatem Grund muss im Regelfall die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer eine Schädlingsbekämpfung beauftragen. Auf öffentlichem Grund übernimmt das Bezirksamt die Bekämpfung. Das Ergebnis der Bekämpfung, inklusive der verwendeten Bekämpfungsmittel, muss schriftlich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Dies erfolgt üblicherweise durch die Fachkraft.

Einen Schädlingsbefall können Sie per Brief, E-Mail oder telefonisch anzeigen (melden). Relevant sind insbesondere die folgenden Angaben: Ort der Sichtung, Eigentümer des Grundstücks, Kontaktdaten der meldenden Person, photographische Dokumentation. Sie können einen Vordruck zur Meldung verwenden.

Ein Befall mit anderen Schädlingen wie z.B. Wespen, Mücken, Käfern oder Mäusen muss nicht gemeldet werden.

Für die Meldung von Müllansammlungen und damit verbundenen Ängsten über Rattenzulauf ist das bezirkliche Ordnungsamt zu kontaktieren.

Voraussetzungen

  • keine

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Gebühren

Die Meldung ist gebührenfrei. Die pflichtige Person im Sinne der Schädlingsverordnung hat die Kosten für die Bekämpfung zu tragen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk der Schädlingsbefall aufgetreten ist