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Impfung - Nebenwirkung melden am Standort Gesundheitsamt - Infektionsschutz, Katastrophenschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz
велика карта Контакт
- Bezirksamt Reinickendorf
- Gesundheitsamt - Infektionsschutz, Katastrophenschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz
- Teichstraße 65 , 13407 Berlin
- Тел.: (030) 90294-5068
- Факс: (030) 90294-5049
- E-Mail: gesundheitsaufsicht@reinickendorf.berlin.de
- Інтернет сторінка
години роботи
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nach Terminvereinbarung
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Вівторок
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nach Terminvereinbarung
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середа
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nach Terminvereinbarung
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Четвер
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nach Terminvereinbarung
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п'ятниця
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nach Terminvereinbarung
Місцевий трафік
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Автобус
- Lübener Weg: 122 Paracelsus-Bad/Aroser Allee: 120
-
Міська електричка
- Alt-Reinickendorf: S25
-
Метро (U-Bahn)
- Paracelsus-Bad: U8
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Den Bereich Gesundheitsaufsicht, Hygiene und Umweltmedizin finden Sie in Haus 1. Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat im 2. Obergeschoss, Zimmer 205.варіанти оплати
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Impfung - Nebenwirkung melden
Ärztinnen und Ärzte müssen Impfreaktionen, die über das übliche Ausmaß hinausgehen, unverzüglich an das Gesundheitsamt melden. Auch Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen der pathologisch-anatomischen Diagnostik sind hierzu verpflichtet. Das Gesundheitsamt überprüft die Meldung und leitet anonymisierte Informationen weiter an das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Nicht meldepflichtig sind vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen, sofern sie das übliche Ausmaß nicht überschreiten.
Beachten Sie die Meldung an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gemäß der Berufsordnung für Ärzte.
Zusätzlich besteht die freiwillige Möglichkeit direkt an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden. Diese Möglichkeit besteht für Ärztinnen und Ärzte und für Privatpersonen.
Beachten Sie die Meldung an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gemäß der Berufsordnung für Ärzte.
Zusätzlich besteht die freiwillige Möglichkeit direkt an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden. Diese Möglichkeit besteht für Ärztinnen und Ärzte und für Privatpersonen.
Передумови
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Die meldende Person muss meldepflichtig sein
Meldepflichtige Personen sind Ärztinnen und Ärzte, Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen der pathologisch-anatomischen Diagnostik. - Die betroffene Person muss ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben
Необхідні документи
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Vordruck für eine Meldung
Vordruck des Paul-Ehrlich-Instituts zur Meldung an das Gesundheitsamt durch eine meldepflichtige Person gemäß Infektionsschutzgesetz
Формуляри
збори
keine
Правові основи
Weiterführende Informationen
- Freiwillige Meldung durch Privatpersonen von Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen und Impfkomplikationen
- Freiwillige Meldung durch Ärztinnen und Ärzte von Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen und Impfkomplikationen
- Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen und Medikationsfehlern (Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft)
- Meldepflicht von Impfnebenwirkungen (Robert Koch-Institut)
- Meldepflicht von Impfnebenwirkungen (Landesamt für Gesundheit und Soziales)
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Gesundheitsamt des Bezirks, in dem die betroffene Person ihren Hauptwohnsitz hat.