Impfung - Nebenwirkung melden am Standort Gesundheitsamt – Fachbereich Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz und Katastrophenschutz

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Kontakt

  • Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
  • Gesundheitsamt – Fachbereich Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz und Katastrophenschutz
  • Urbanstr. 24 10967 Berlin
  • Tel.: (030) 90298-8328
  • Fax: (030) 90298-8365
  • Homepage
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang mit Rollstuhl über den Seiteneingang zum Flachbau
Zugang mit Kinderwagen über den Nebeneingang (Rampe)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Sie erreichen uns:

Montag bis Donnerstag

9:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Freitag

9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Weitere Informationen zu diesem Auftritt

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Urbanstr./Körtestr.: M41
U-Bahn
  • U Südstern: U7

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Impfung - Nebenwirkung melden

Ärztinnen und Ärzte müssen Impfreaktionen, die über das übliche Ausmaß hinausgehen, unverzüglich an das Gesundheitsamt melden. Auch Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen der pathologisch-anatomischen Diagnostik sind hierzu verpflichtet. Das Gesundheitsamt überprüft die Meldung und leitet anonymisierte Informationen weiter an das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Nicht meldepflichtig sind vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen, sofern sie das übliche Ausmaß nicht überschreiten.

Beachten Sie die Meldung an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gemäß der Berufsordnung für Ärzte.

Zusätzlich besteht die freiwillige Möglichkeit direkt an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden. Diese Möglichkeit besteht für Ärztinnen und Ärzte und für Privatpersonen.

Voraussetzungen

  • Die meldende Person muss meldepflichtig sein
    Meldepflichtige Personen sind Ärztinnen und Ärzte, Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen der pathologisch-anatomischen Diagnostik.
  • Die betroffene Person muss ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben

Erforderliche Unterlagen

  • Vordruck für eine Meldung
    Vordruck des Paul-Ehrlich-Instituts zur Meldung an das Gesundheitsamt durch eine meldepflichtige Person gemäß Infektionsschutzgesetz

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Gesundheitsamt des Bezirks, in dem die betroffene Person ihren Hauptwohnsitz hat.

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