Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen am Standort Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst Südost

Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst Südost
- Beethovenstr. 34, 12247 Berlin
-
Postanschrift14160 Berlin
- Tel.: (030) 90299-1725
- Fax: (030) 90299-4369
- E-Mail: jugendamt.region-suedost@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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-
09:00 - 13:00 Uhr
-
Donnerstag
-
16:00 - 18:00 Uhr
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.8km
S Lankwitz
- S25
- S26
-
0.9km
S Lichterfelde Ost Bhf
- S25
- S26
-
0.8km
S Lankwitz
- Bus
-
-
0.3km
Gärtnerstr.
- 186
- 380
-
0.4km
Mozartstr.
- 186
- 380
- 283
-
0.5km
Stadion Lichterfelde
- 186
- 380
-
0.5km
Teltowkanalstr.
- 186
- 283
-
0.7km
Boothstr.
- 186
- 380
-
0.8km
Leonorenstr./Siemensstr.
- 380
- 181
- 187
- 283
- 284
- M82
- N81
-
0.8km
Vionvillestr.
- 186
- 283
-
0.8km
Stadtbad Lankwitz
- 181
- 187
- 283
- 284
- M82
- N81
-
0.8km
Kaiser-Wilhelm-Str./Seydlitzstr.
- 184
- 284
- N84
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0.9km
Dillgesstr.
- 184
- 284
- N84
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0.3km
Gärtnerstr.
- Regionalbahn
-
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1km
S Lichterfelde Ost Bhf
- RE3
- RE4
- RE8
-
1km
S Lichterfelde Ost Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Die Inobhutnahme ist eine vorläufige Unterbringung zum Schutz vor akuten Gefahren für Kinder und Jugendliche. Sie darf ausschließlich durch Jugendämter und den Berliner Notdienst Kinderschutz durchgeführt werden, wenn die Gefährdung nicht anders abzuwenden ist.
Das Jugendamt oder der Notdienst sind verpflichtet, die betroffenen Kinder und Jugendlichen in Obhut zu nehmen, weil Kinder und Jugendliche einen eigenen Rechtsanspruch auf diesen Schutz haben.
Die Inobhutnahme wird umgehend durch das Familiengericht überprüft.
Das Jugendamt oder der Notdienst sind verpflichtet, die betroffenen Kinder und Jugendlichen in Obhut zu nehmen, weil Kinder und Jugendliche einen eigenen Rechtsanspruch auf diesen Schutz haben.
Die Inobhutnahme wird umgehend durch das Familiengericht überprüft.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- § 42 Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII-