Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen am Standort Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst Südost

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Die Inobhutnahme ist eine vorläufige Unterbringung zum Schutz vor akuten Gefahren für Kinder und Jugendliche. Sie darf ausschließlich durch Jugendämter und den Berliner Notdienst Kinderschutz durchgeführt werden, wenn die Gefährdung nicht anders abzuwenden ist.
Das Jugendamt oder der Notdienst sind verpflichtet, die betroffenen Kinder und Jugendlichen in Obhut zu nehmen, weil Kinder und Jugendliche einen eigenen Rechtsanspruch auf diesen Schutz haben.
Die Inobhutnahme wird umgehend durch das Familiengericht überprüft.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
- § 42 Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII-
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Jugendamt am Wohnort des Kindes ist zuständig.
Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst Südost
Erläuterung der Symbole
rollstuhlgerechte Rampe führt zum Haupteingang
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.8km
S Lankwitz
- S25
- S26
-
0.8km
S Lankwitz
- Bus
-
-
0.3km
Berlin, Gärtnerstr.
- 186
- 380
-
0.4km
Berlin, Stadion Lichterfelde
- 186
- 380
-
0.5km
Berlin, Mozartstr.
- 186
- 283
- 380
-
0.6km
Berlin, Teltowkanalstraße
- 186
- 283
-
0.7km
Berlin, Boothstr.
- 186
- 380
-
0.8km
S Lankwitz
- 284
- 181
- 187
- 283
- M82
- N81
- X83
-
0.8km
Berlin, Stadtbad Lankwitz
- 181
- 187
- 283
- 284
- M82
- N81
-
0.8km
Berlin, Kaiser-Wilhelm-Straße/Seydlitzstraße
- 184
- 284
- N84
-
0.8km
Berlin, Vionvillestr.
- 186
- 283
-
0.9km
Berlin, Promenadenstr.
- 186
- 380
-
0.3km
Berlin, Gärtnerstr.