Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen am Standort Jugendamt - Regionaler Dienst Marzahn-Nord

Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Jugendamt - Regionaler Dienst Marzahn-Nord
- Märkische Allee 414, 12689 Berlin
-
Postanschrift12591 Berlin
- Tel.: (030) 90293-7320
- Fax: (030) 90293-7305
- E-Mail: RSD.MNord@ba-mh.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:00 - 12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
15:00 - 18:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.2km
S Ahrensfelde Bhf
- S7
-
1.9km
S Mehrower Allee
- S7
-
0.2km
S Ahrensfelde Bhf
- Bus
-
-
0.1km
S Ahrensfelde Bhf
- 390
- 197
- 901
- N97
-
0.3km
Am Gehrensee
- 197
- N97
-
0.3km
Flämingstr.
- 197
- 390
- N97
-
0.5km
Ahrensfelde, Feldstr.
- 390
-
0.5km
Schorfheidestr.
- 390
-
0.6km
Barnimplatz
- 197
- 390
- N97
-
0.7km
Ahrensfelde, Kirche
- 390
- 901
-
0.7km
Ahrensfelde, Dorfstr.
- 901
-
0.9km
Ahrensfelde, Ulmenallee
- 901
-
0.9km
Radieschenpfad
- 197
- N97
-
0.1km
S Ahrensfelde Bhf
- Tram
-
-
0.4km
Ahrensfelde/Stadtgrenze
- 16
- M8
-
0.6km
Barnimplatz
- 16
- M8
-
0.9km
Niemegker Str.
- 16
- M8
-
1.6km
Wuhletalstr.
- 16
- M8
-
0.4km
Ahrensfelde/Stadtgrenze
- Regionalbahn
-
-
0.2km
S Ahrensfelde Bhf
- RB25
-
1km
Ahrensfelde, Friedhof Bhf
- RB25
-
0.2km
S Ahrensfelde Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Die Inobhutnahme ist eine vorläufige Unterbringung zum Schutz vor akuten Gefahren für Kinder und Jugendliche. Sie darf ausschließlich durch Jugendämter und den Berliner Notdienst Kinderschutz durchgeführt werden, wenn die Gefährdung nicht anders abzuwenden ist.
Das Jugendamt oder der Notdienst sind verpflichtet, die betroffenen Kinder und Jugendlichen in Obhut zu nehmen, weil Kinder und Jugendliche einen eigenen Rechtsanspruch auf diesen Schutz haben.
Die Inobhutnahme wird umgehend durch das Familiengericht überprüft.
Das Jugendamt oder der Notdienst sind verpflichtet, die betroffenen Kinder und Jugendlichen in Obhut zu nehmen, weil Kinder und Jugendliche einen eigenen Rechtsanspruch auf diesen Schutz haben.
Die Inobhutnahme wird umgehend durch das Familiengericht überprüft.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- § 42 Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII-