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Kinderschutz gewährleistende Sozialarbeit в месте Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst 4 (Klosterstr. 36)
большая карта Контакт
- Bezirksamt Spandau
- Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst 4 (Klosterstr. 36)
- Klosterstr. 36 , 13581 Berlin
- Тел.: (030) 90279-3540
- Факс: (030) 90279-6606
- E-Mail: jug-rsd4@ba-spandau.berlin.de
- Zuständigkeiten
Hinweise zu Öffnungszeiten
Termine nach telefonischer Verinbarung
Транспорт
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S-Bahn
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S Spandau Bhf
- S3
- S9
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S Spandau Bhf
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Bus
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Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M45
- X37
- 638
- 134
- 135
- 137
- M37
- N34
- M36
- M32
- X36
-
Elsflether Weg
- X37
- X36
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S+U Rathaus Spandau
- 671
- 130
- 134
- 136
- 237
- 337
- N7
- N30
- X33
- X37
- RE2
- X36
- RE8
-
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
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Regionalbahn
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S Spandau Bhf
- RE4
- RB21
- RB14
- RE2
- RE8
- RB10
-
S Spandau Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
4. und 6. EtageВарианты оплаты
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Kinderschutz gewährleistende Sozialarbeit
Die Jugendämter und die Hotline Kinderschutz nehmen Hinweise zu möglichen Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen entgegen und überprüfen diese unverzüglich. Sie veranlassen den nötigen Schutz und leiten Hilfen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ein.
Die Jugendämter sind von 8.00 – 18.00 Uhr von Montag bis Freitag unter ihrer jeweiligen Einwahlnummer und grundsätzlich der Durchwahl 5555 erreichbar.
Die Hotline Kinderschutz ist rund um die Uhr auch an den Wochenenden unter der Telefonnummer: 61 00 66 erreichbar.
Die Jugendämter sind von 8.00 – 18.00 Uhr von Montag bis Freitag unter ihrer jeweiligen Einwahlnummer und grundsätzlich der Durchwahl 5555 erreichbar.
Die Hotline Kinderschutz ist rund um die Uhr auch an den Wochenenden unter der Telefonnummer: 61 00 66 erreichbar.
Требования
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Гонорары
keine
Законодательная база
- § 8a Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII-
Дополнительная информация
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem das Kind/der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.