Kinderschutz gewährleistende Sozialarbeit am Standort Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst 1 (Goldbeckweg 25)

Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst 1 (Goldbeckweg 25)
- Goldbeckweg 25, 13599 Berlin
- Tel.: (0 30) 9 02 79 86 12
- Fax: (0 30) 9 02 79 86 20
- E-Mail: jug-rsd1@ba-spandau.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
09:00-12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
16:00-18:00 Uhr
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
2km
S Stresow
- S3
- S9
-
2km
S Stresow
- U-Bahn
-
-
0.8km
U Haselhorst
- U7
-
1.1km
U Zitadelle
- U7
-
1.5km
U Paulsternstr.
- U7
-
1.7km
U Altstadt Spandau
- U7
-
0.8km
U Haselhorst
- Bus
-
-
0.2km
Grützmacherpark
- M36
-
0.2km
Stadion Haselhorst
- M36
-
0.5km
Kleine Eiswerderstr.
- M36
-
0.6km
Siedlung Haselhorst
- 133
- N33
- X33
-
0.6km
Lüdenscheider Weg
- 139
- N39
-
0.6km
Burscheider Weg
- 139
- N39
-
0.7km
U Haselhorst
- N7
- X33
- 133
- N33
- M36
-
0.8km
Haselhorster Damm/Gartenfelder Str.
- 133
- 139
- N33
- N39
- X33
-
0.9km
Kolonie Haselbusch
- 139
- N39
-
1km
Motorradwerk
- N7
- X33
-
0.2km
Grützmacherpark
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Kinderschutz gewährleistende Sozialarbeit
Die Jugendämter und die Hotline Kinderschutz nehmen Hinweise zu möglichen Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen entgegen und überprüfen diese unverzüglich. Sie veranlassen den nötigen Schutz und leiten Hilfen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ein.
Die Jugendämter sind von 8.00 – 18.00 Uhr von Montag bis Freitag unter ihrer jeweiligen Einwahlnummer und grundsätzlich der Durchwahl 5555 erreichbar.
Die Hotline Kinderschutz ist rund um die Uhr auch an den Wochenenden unter der Telefonnummer: 61 00 66 erreichbar.
Die Jugendämter sind von 8.00 – 18.00 Uhr von Montag bis Freitag unter ihrer jeweiligen Einwahlnummer und grundsätzlich der Durchwahl 5555 erreichbar.
Die Hotline Kinderschutz ist rund um die Uhr auch an den Wochenenden unter der Telefonnummer: 61 00 66 erreichbar.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- § 8a Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII-
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem das Kind/der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.