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Kinderschutz gewährleistende Sozialarbeit am Standort Jugendamt - Regionaler Sozialdienst Tempelhof / Mariendorf (u.a. Hilfen zur Erziehung)
велика карта Контакт
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Jugendamt - Regionaler Sozialdienst Tempelhof / Mariendorf (u.a. Hilfen zur Erziehung)
- Strelitzstraße 15 , 12105 Berlin
-
Поштова адресаBezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Jugendamt, 10820 Berlin
- Тел.: (030) 90277-3910
- Факс: (030) 90277-3911
- E-Mail: post.jugendamt@ba-ts.berlin.de
- Інтернет сторінка
- Zuständigkeiten
години роботи
-
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09:00 bis 12:00 Uhr
-
Четвер
-
16:00 bis 18:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S Attilastr.
- S2
-
S Südende
- S25
- S26
-
S Attilastr.
-
U-Bahn
-
Bus
-
Mariendorfer Damm/Eisenacher Str.
- N6
-
Lerchenweg
- 282
-
U Ullsteinstr.
- N6
-
U Westphalweg
- N6
- 282
-
Rathausstr./Kaiserstr.
- 282
-
Mariendorfer Damm/Eisenacher Str.
варіанти оплати
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Kinderschutz gewährleistende Sozialarbeit
Die Jugendämter und die Hotline Kinderschutz nehmen Hinweise zu möglichen Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen entgegen und überprüfen diese unverzüglich. Sie veranlassen den nötigen Schutz und leiten Hilfen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ein.
Die Jugendämter sind von 8.00 – 18.00 Uhr von Montag bis Freitag unter ihrer jeweiligen Einwahlnummer und grundsätzlich der Durchwahl 5555 erreichbar.
Die Hotline Kinderschutz ist rund um die Uhr auch an den Wochenenden unter der Telefonnummer: 61 00 66 erreichbar.
Die Jugendämter sind von 8.00 – 18.00 Uhr von Montag bis Freitag unter ihrer jeweiligen Einwahlnummer und grundsätzlich der Durchwahl 5555 erreichbar.
Die Hotline Kinderschutz ist rund um die Uhr auch an den Wochenenden unter der Telefonnummer: 61 00 66 erreichbar.
Передумови
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Необхідні документи
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
збори
keine
Правові основи
- § 8a Sozialgesetzbuch Achtes Buch -SGB VIII-
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Örtlich zuständig ist das Jugendamt des Bezirks, in dem das Kind/der Jugendliche mit einem sorgeberechtigten Elternteil lebt.