Hilfe zur Erziehung - Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer am Standort Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst 4 (Klosterstr. 36)
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Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst 4 (Klosterstr. 36)
- Klosterstr. 36 , 13581 Berlin
- Tel.: (030) 90279-3540
- Fax: (030) 90279-6606
- E-Mail: jug-rsd4@ba-spandau.berlin.de
- Zuständigkeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Termine nach telefonischer Verinbarung
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Spandau Bhf
- S9
- S3
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S Spandau Bhf
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Bus
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Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
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- 134
- 135
- 137
- M37
- N34
- M36
- M32
- X36
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Elsflether Weg
- X37
- X36
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S+U Rathaus Spandau
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- 134
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- 337
- N30
- X33
- X37
- X36
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Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
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Regionalbahn
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S Spandau Bhf
- RE6
- RE4
- RE2
- RB21
- RB10
- RE8
- RB14
- RB32
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S Spandau Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
4. und 6. EtageZahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe zur Erziehung - Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer
Erziehungsbeistände unterstützen Kinder und Jugendliche, Alltags- sowie Konfliktsituationen zu bewältigen und aufzuarbeiten.
Bei folgenden Problemlagen kann ein Erziehungsbeistand angezeigt sein:
Massive Probleme der Lebensbewältigung
Konflikte mit den Eltern
Mangelnde soziale Kompetenzen
Schulverweigerung, Schul- oder Ausbildungsprobleme
Kriminalität
Weglaufen, Trebe
Drogenproblematik
Dabei sollen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten der jungen Menschen sowie ihre Selbstständigkeit gefördert werden. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme der Betroffenen an und bezieht das soziale Umfeld mit ein.
Ein Betreuungshelfer hat im Wesentlichen die gleiche Aufgabe wie ein Beziehungsbeistand. Seine Unterstützung wird jedoch grundsätzlich richterlich angeordnet. Ein Richter kann in einem jugendgerichtlichen Verfahren anordnen, dass sich ein Jugendlicher der Aufsicht der sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkraft unterstellen muss.
Betreuungshelfer können auch für nicht strafrechtlich aufgefallene junge Menschen tätig werden. Sie werden im Unterschied zum Erziehungsbeistand eher für ältere Heranwachsende gewählt.
Bei folgenden Problemlagen kann ein Erziehungsbeistand angezeigt sein:
Massive Probleme der Lebensbewältigung
Konflikte mit den Eltern
Mangelnde soziale Kompetenzen
Schulverweigerung, Schul- oder Ausbildungsprobleme
Kriminalität
Weglaufen, Trebe
Drogenproblematik
Dabei sollen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten der jungen Menschen sowie ihre Selbstständigkeit gefördert werden. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme der Betroffenen an und bezieht das soziale Umfeld mit ein.
Ein Betreuungshelfer hat im Wesentlichen die gleiche Aufgabe wie ein Beziehungsbeistand. Seine Unterstützung wird jedoch grundsätzlich richterlich angeordnet. Ein Richter kann in einem jugendgerichtlichen Verfahren anordnen, dass sich ein Jugendlicher der Aufsicht der sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkraft unterstellen muss.
Betreuungshelfer können auch für nicht strafrechtlich aufgefallene junge Menschen tätig werden. Sie werden im Unterschied zum Erziehungsbeistand eher für ältere Heranwachsende gewählt.
Voraussetzungen
-
Hinweis:
Gewährung von Hilfe zur Erziehung durch das Jugendamt für die Familie nach
vorherigem Antrag und Erstellung eines Hilfeplans.
Mitwirkungsbereitschaft der Familie an den im Hilfeplan gemeinsam erarbeiteten Ziel
Erforderliche Unterlagen
- Wird bei der Beratung besprochen
Formulare
- Antrag auf Hilfe zur Erziehung
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch VIII § 27
- Sozialgesetzbuch VIII § 30