Hilfe zur Erziehung - Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer am Standort Jugendamt Regionaler Dienst Süd-Ost (Rudow & Gropiusstadt)
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Jugendamt Regionaler Dienst Süd-Ost (Rudow & Gropiusstadt)
- Buckower Damm 180 , 12349 Berlin
- Tel.: (030) 90239-1553
- Fax: (030) 90239-1599
- E-Mail: RegionSuedost@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
10:00-12:00 Uhr (Persönliche Gesprächstermine nur nach telefonischer Vereinbarung während der oben genannten Sprechzeiten)
-
Donnerstag
-
16:00-18:00 Uhr (Persönliche Gesprächstermine nur nach telefonischer Vereinbarung während der oben genannten Sprechzeiten)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Erreichbarkeit des telefonischen Tagesdienstes bei Erstkontakt:
- Montag bis Mittwoch: 09.00-15.00 Uhr
- Donnerstag: 12.00-18.00 Uhr
- Freitag: 09.00-14.00 Uhr
Tel. Team Rudow: 90239-1553
Tel. Team Gropiusstadt: 90239-2219
- Montag bis Mittwoch: 09.00-15.00 Uhr
- Donnerstag: 12.00-18.00 Uhr
- Freitag: 09.00-14.00 Uhr
Tel. Team Gropiusstadt: 90239-2219
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
Britzer Damm/Gradestr.
- M44
- 170
-
Wussowstr.
- M44
-
Berlin, Betriebshof Britz
- M46
-
Britzer Damm/Gradestr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe zur Erziehung - Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer
Erziehungsbeistände unterstützen Kinder und Jugendliche, Alltags- sowie Konfliktsituationen zu bewältigen und aufzuarbeiten.
Bei folgenden Problemlagen kann ein Erziehungsbeistand angezeigt sein:
Massive Probleme der Lebensbewältigung
Konflikte mit den Eltern
Mangelnde soziale Kompetenzen
Schulverweigerung, Schul- oder Ausbildungsprobleme
Kriminalität
Weglaufen, Trebe
Drogenproblematik
Dabei sollen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten der jungen Menschen sowie ihre Selbstständigkeit gefördert werden. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme der Betroffenen an und bezieht das soziale Umfeld mit ein.
Ein Betreuungshelfer hat im Wesentlichen die gleiche Aufgabe wie ein Beziehungsbeistand. Seine Unterstützung wird jedoch grundsätzlich richterlich angeordnet. Ein Richter kann in einem jugendgerichtlichen Verfahren anordnen, dass sich ein Jugendlicher der Aufsicht der sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkraft unterstellen muss.
Betreuungshelfer können auch für nicht strafrechtlich aufgefallene junge Menschen tätig werden. Sie werden im Unterschied zum Erziehungsbeistand eher für ältere Heranwachsende gewählt.
Bei folgenden Problemlagen kann ein Erziehungsbeistand angezeigt sein:
Massive Probleme der Lebensbewältigung
Konflikte mit den Eltern
Mangelnde soziale Kompetenzen
Schulverweigerung, Schul- oder Ausbildungsprobleme
Kriminalität
Weglaufen, Trebe
Drogenproblematik
Dabei sollen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten der jungen Menschen sowie ihre Selbstständigkeit gefördert werden. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme der Betroffenen an und bezieht das soziale Umfeld mit ein.
Ein Betreuungshelfer hat im Wesentlichen die gleiche Aufgabe wie ein Beziehungsbeistand. Seine Unterstützung wird jedoch grundsätzlich richterlich angeordnet. Ein Richter kann in einem jugendgerichtlichen Verfahren anordnen, dass sich ein Jugendlicher der Aufsicht der sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkraft unterstellen muss.
Betreuungshelfer können auch für nicht strafrechtlich aufgefallene junge Menschen tätig werden. Sie werden im Unterschied zum Erziehungsbeistand eher für ältere Heranwachsende gewählt.
Voraussetzungen
-
Hinweis:
Gewährung von Hilfe zur Erziehung durch das Jugendamt für die Familie nach
vorherigem Antrag und Erstellung eines Hilfeplans.
Mitwirkungsbereitschaft der Familie an den im Hilfeplan gemeinsam erarbeiteten Ziel
Erforderliche Unterlagen
- Wird bei der Beratung besprochen
Formulare
- Antrag auf Hilfe zur Erziehung
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch VIII § 27
- Sozialgesetzbuch VIII § 30