Hilfe zur Erziehung - Soziale Gruppenarbeit am Standort Jugendamt – Regionaler Dienst – Süd-West (Britz & Buckow)
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Jugendamt – Regionaler Dienst – Süd-West (Britz & Buckow)
- Buckower Damm 178 , 12349 Berlin
- Tel.: (030) 90239-2555
- Fax: (030) 90239-1243
- E-Mail: RegionSuedwest@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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10:00-12:00 Uhr (telefonische Sprechzeiten, Persönliche Gesprächstermine nur nach telefonischer Vereinbarung während der genannten Sprechzeiten)
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Donnerstag
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16:00-18:00 Uhr (telefonische Sprechzeiten, Persönliche Gesprächstermine nur nach telefonischer Vereinbarung während der genannten Sprechzeiten)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Erreichbarkeit des telefonischen Tagesdienstes bei Erstkontakt:
- Montag bis Mittwoch: 09.00-15.00 Uhr
- Donnerstag: 12.00-18.00 Uhr
- Freitag: 09.00-14.00 Uhr
- Montag bis Mittwoch: 09.00-15.00 Uhr
- Donnerstag: 12.00-18.00 Uhr
- Freitag: 09.00-14.00 Uhr
Verkehrsanbindungen
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe zur Erziehung - Soziale Gruppenarbeit
Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Die gemeinsamen Gruppenerlebnisse sorgen für die Entwicklung sozialer Fähigkeiten und angemessener Umgangs- und Auseinandersetzungsformen mit Gleichaltrigen.
Unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Gruppenarbeit ist die Einbeziehung der Eltern zum Beispiel in Form von Gesprächen, Einladungen zu gemeinsamen Veranstaltungen oder anderen Aktivitäten.
Unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Gruppenarbeit ist die Einbeziehung der Eltern zum Beispiel in Form von Gesprächen, Einladungen zu gemeinsamen Veranstaltungen oder anderen Aktivitäten.
Voraussetzungen
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Gewährung von Hilfe zur Erziehung durch das Jugendamt
Mitwirkungsbereitschaft der Familie an den im Hilfeplan gemeinsam erarbeiteten Ziel.
Erforderliche Unterlagen
-
Hilfeplan
Antrag und Erstellung eines entsprechenden Hilfeplanes.
Formulare
- Antrag auf Hilfe zur Erziehung
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die sozialpädagogische Familienhilfe kann bei dem Jugendamt Ihres Wohnbezirks beantragt werden und wird bei der Beratung ausgehändigt.