Hilfe zur Erziehung - Soziale Gruppenarbeit am Standort Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst 3 (Herrmann-Schmidt-Weg)

Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Jugendamt - Regionaler Sozialer Dienst 3 (Herrmann-Schmidt-Weg)
- Hermann-Schmidt-Weg 8, 13589 Berlin
- Tel.: (030) 90279-8232
- Fax: (030) 90279-8230
- E-Mail: jug-rsd3@ba-spandau.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
09:00-12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
16:00-18:00 Uhr
Nahverkehr
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.2km
Berlin, Westerwaldstr.
- 137
- M37
- X37
- 130
- N30
-
0.3km
Mülheimer Str.
- 137
- M37
-
0.3km
Friedhof In den Kisseln
- 134
-
0.4km
Frankenwaldstr.
- 134
-
0.6km
Berlin, Falkenseer Chaussee/Zeppelinstr.
- 130
- 137
- M37
- N30
- X37
- 337
-
0.6km
Berlin, Pionierstr./Zeppelinstr.
- 134
- 130
-
0.7km
Berlin, Am Kiesteich
- 137
- M37
- X37
-
0.7km
Wolburgsweg
- 134
-
0.9km
Schwanter Weg
- 130
-
0.9km
Merziger Str.
- 130
- N30
-
0.2km
Berlin, Westerwaldstr.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe zur Erziehung - Soziale Gruppenarbeit
Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Die gemeinsamen Gruppenerlebnisse sorgen für die Entwicklung sozialer Fähigkeiten und angemessener Umgangs- und Auseinandersetzungsformen mit Gleichaltrigen.
Unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Gruppenarbeit ist die Einbeziehung der Eltern zum Beispiel in Form von Gesprächen, Einladungen zu gemeinsamen Veranstaltungen oder anderen Aktivitäten.
Unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Gruppenarbeit ist die Einbeziehung der Eltern zum Beispiel in Form von Gesprächen, Einladungen zu gemeinsamen Veranstaltungen oder anderen Aktivitäten.
Voraussetzungen
-
Gewährung von Hilfe zur Erziehung durch das Jugendamt
Mitwirkungsbereitschaft der Familie an den im Hilfeplan gemeinsam erarbeiteten Ziel.
Erforderliche Unterlagen
-
Hilfeplan
Antrag und Erstellung eines entsprechenden Hilfeplanes.
Formulare
- Antrag auf Hilfe zur Erziehung
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die sozialpädagogische Familienhilfe kann bei dem Jugendamt Ihres Wohnbezirks beantragt werden und wird bei der Beratung ausgehändigt.