Hilfe zur Erziehung - Sozialpädagogische Familienhilfe am Standort Jugendamt - Regionaler Dienst Marzahn-Süd, Biesdorf

Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Jugendamt - Regionaler Dienst Marzahn-Süd, Biesdorf
- Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
-
Postanschrift, Berlin
- Tel.: (030) 90293-5437
- Fax: (030) 90293 4105
- E-Mail: RSD.MSued@ba-mh.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:00 - 12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
15:00 - 18:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.2km
S Ahrensfelde Bhf
- S7
-
1.9km
S Mehrower Allee
- S7
-
0.2km
S Ahrensfelde Bhf
- Bus
-
-
0.1km
S Ahrensfelde Bhf
- 390
- 197
- 901
- N97
-
0.3km
Am Gehrensee
- 197
- N97
-
0.3km
Flämingstr.
- 197
- 390
- N97
-
0.5km
Ahrensfelde, Feldstr.
- 390
-
0.5km
Schorfheidestr.
- 390
-
0.6km
Barnimplatz
- 197
- 390
- N97
-
0.7km
Ahrensfelde, Kirche
- 390
- 901
-
0.9km
Ahrensfelde, Ulmenallee
- 901
-
0.9km
Radieschenpfad
- 197
- N97
-
1km
Rabensteiner Str.
- 197
-
0.1km
S Ahrensfelde Bhf
- Tram
-
-
0.4km
Ahrensfelde/Stadtgrenze
- 16
- 18
- M6
- M8
-
0.6km
Barnimplatz
- 16
- 18
- M6
- M8
-
0.9km
Niemegker Str.
- 16
- 18
- M6
- M8
-
1.6km
Wuhletalstr.
- 16
- 18
- M6
- M8
-
0.4km
Ahrensfelde/Stadtgrenze
- Regionalbahn
-
-
0.2km
S Ahrensfelde Bhf
- RB25
-
1km
Ahrensfelde, Friedhof Bhf
- RB25
-
0.2km
S Ahrensfelde Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe zur Erziehung - Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch eine intensive Betreuung und Begleitung die Familie unterstützen.
Die Hilfe richtet sich an Familien oder allein erziehende Personen,
die sich in einer Krisen- oder Überforderungssituation befinden, die Unterstützung bei der Erziehung, bei der Alltagsbewältigung und im Kontakt mit Ämtern und Institutionen benötigen.
Die Hilfe wird überwiegend in der Wohnung der Familie durchgeführt. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Sie soll eine spürbare, praktische Lebenshilfe sein und erfordert die aktive Mitarbeit aller Familienmitglieder.
Die Hilfe richtet sich an Familien oder allein erziehende Personen,
die sich in einer Krisen- oder Überforderungssituation befinden, die Unterstützung bei der Erziehung, bei der Alltagsbewältigung und im Kontakt mit Ämtern und Institutionen benötigen.
Die Hilfe wird überwiegend in der Wohnung der Familie durchgeführt. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Sie soll eine spürbare, praktische Lebenshilfe sein und erfordert die aktive Mitarbeit aller Familienmitglieder.
Voraussetzungen
-
Hinweis:
Gewährung von Hilfe zur Erziehung durch das Jugendamt für die Familie nach
vorherigem Antrag und Erstellung eines Hilfeplans.
Mitwirkungsbereitschaft der Familie an den im Hilfeplan gemeinsam erarbeiteten Ziel
Erforderliche Unterlagen
- Wird bei der Beratung besprochen
Formulare
- Antrag auf Hilfen zur Erziehung
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch VIII § 27
- Sozialgesetzbuch VIII § 31