Hilfe zur Erziehung - Sozialpädagogische Familienhilfe am Standort Jugendamt - Regionaler Dienst Hellersdorf-Süd, Kaulsdorf

Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Jugendamt - Regionaler Dienst Hellersdorf-Süd, Kaulsdorf
- Peter-Huchel-Straße 39 a, 12619 Berlin
-
Postanschrift, Berlin
- Tel.: (030) 90293-2520
- Fax: (030) 90293-2515
- E-Mail: RSD.HSued@ba-mh.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:00 - 12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
15:00 - 18:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
1.6km
S Kaulsdorf
- S5
-
1.9km
S Mahlsdorf Bhf
- S5
-
1.9km
S+U Wuhletal
- S5
-
1.6km
S Kaulsdorf
- U-Bahn
-
-
0.3km
U Kienberg (Gärten der Welt)
- U5
-
0.7km
U Kaulsdorf-Nord
- U5
-
0.9km
U Cottbusser Platz
- U5
-
1.5km
U Hellersdorf
- U5
-
2km
S+U Wuhletal
- U5
-
0.3km
U Kienberg (Gärten der Welt)
- Bus
-
-
0.3km
U Kienberg
- 197
- N5
-
0.4km
Cecilienstr./Hellersdorfer Str.
- 197
- N5
-
0.4km
Iselbergstr.
- 399
-
0.5km
Am Baltenring
- 399
-
0.6km
Uckermarkstr.
- 399
-
0.6km
Hellersdorfer Str./Gärten der Welt
- 197
- N5
-
0.7km
Tollensestr.
- 191
- 291
- N91
-
0.8km
U Kaulsdorf-Nord
- 191
- 197
- 269
- 291
- N5
- N91
-
0.8km
Gülzower Str.
- 197
- 399
- N90
-
0.9km
Grottkauer Str.
- 399
-
0.3km
U Kienberg
- Tram
-
-
1.3km
Nossener Str.
- 18
- M6
- M8
-
1.4km
U Hellersdorf
- 18
- M6
- M8
-
1.6km
Jenaer Str.
- 18
- M6
- M8
-
1.6km
Stendaler Str./Quedlinburger Str.
- 18
- M6
- M8
-
1.9km
Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.
- 18
- M6
- M8
-
1.3km
Nossener Str.
- Regionalbahn
-
-
2km
S Mahlsdorf Bhf
- RB26
-
2km
S Mahlsdorf Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe zur Erziehung - Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch eine intensive Betreuung und Begleitung die Familie unterstützen.
Die Hilfe richtet sich an Familien oder allein erziehende Personen,
die sich in einer Krisen- oder Überforderungssituation befinden, die Unterstützung bei der Erziehung, bei der Alltagsbewältigung und im Kontakt mit Ämtern und Institutionen benötigen.
Die Hilfe wird überwiegend in der Wohnung der Familie durchgeführt. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Sie soll eine spürbare, praktische Lebenshilfe sein und erfordert die aktive Mitarbeit aller Familienmitglieder.
Die Hilfe richtet sich an Familien oder allein erziehende Personen,
die sich in einer Krisen- oder Überforderungssituation befinden, die Unterstützung bei der Erziehung, bei der Alltagsbewältigung und im Kontakt mit Ämtern und Institutionen benötigen.
Die Hilfe wird überwiegend in der Wohnung der Familie durchgeführt. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Sie soll eine spürbare, praktische Lebenshilfe sein und erfordert die aktive Mitarbeit aller Familienmitglieder.
Voraussetzungen
-
Hinweis:
Gewährung von Hilfe zur Erziehung durch das Jugendamt für die Familie nach
vorherigem Antrag und Erstellung eines Hilfeplans.
Mitwirkungsbereitschaft der Familie an den im Hilfeplan gemeinsam erarbeiteten Ziel
Erforderliche Unterlagen
- Wird bei der Beratung besprochen
Formulare
- Antrag auf Hilfen zur Erziehung
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch VIII § 27
- Sozialgesetzbuch VIII § 31