Hilfe zur Erziehung - Erziehung in einer Tagesgruppe am Standort Jugendamt – Regionaler Dienst – Süd-West (Britz & Buckow)
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Jugendamt – Regionaler Dienst – Süd-West (Britz & Buckow)
- Buckower Damm 178 , 12349 Berlin
- Tel.: (030) 90239-2555
- Fax: (030) 90239-1243
- E-Mail: RegionSuedwest@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
10:00-12:00 Uhr (telefonische Sprechzeiten, Persönliche Gesprächstermine nur nach telefonischer Vereinbarung während der genannten Sprechzeiten)
-
Donnerstag
-
16:00-18:00 Uhr (telefonische Sprechzeiten, Persönliche Gesprächstermine nur nach telefonischer Vereinbarung während der genannten Sprechzeiten)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Erreichbarkeit des telefonischen Tagesdienstes bei Erstkontakt:
- Montag bis Mittwoch: 09.00-15.00 Uhr
- Donnerstag: 12.00-18.00 Uhr
- Freitag: 09.00-14.00 Uhr
- Montag bis Mittwoch: 09.00-15.00 Uhr
- Donnerstag: 12.00-18.00 Uhr
- Freitag: 09.00-14.00 Uhr
Verkehrsanbindungen
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe zur Erziehung - Erziehung in einer Tagesgruppe
Die Hilfe in einer Tagesgruppe ist vor allem für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen.
Die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen soll durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützt werden. Dadurch kann der Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie gesichert werden.
Die Kinder und Jugendlichen werden tagsüber oder nach der Schule an den Werktagen intensiv betreut.
Die Hilfe kann in Gruppen einer Einrichtung, aber auch in geeigneten Formen der Familienpflege geleistet werden.
Die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen soll durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützt werden. Dadurch kann der Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie gesichert werden.
Die Kinder und Jugendlichen werden tagsüber oder nach der Schule an den Werktagen intensiv betreut.
Die Hilfe kann in Gruppen einer Einrichtung, aber auch in geeigneten Formen der Familienpflege geleistet werden.
Voraussetzungen
-
Hinweis:
Gewährung von Hilfe zur Erziehung durch das Jugendamt für die Familie nach
vorherigem Antrag und Erstellung eines Hilfeplans.
Mitwirkungsbereitschaft der Familie an den im Hilfeplan gemeinsam erarbeiteten Ziel
Erforderliche Unterlagen
- Wird bei der Beratung besprochen
Formulare
- Antrag auf Hilfe zur Erziehung
Gebühren
keine