Vormundschaft am Standort Amtsgericht Pankow - Familiengericht

Öffnungszeiten
15:00-18:00 Uhr - bevorzugt für Berufstätige
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Vormundschaft
Eine Vormundschaft ist immer dann erforderlich, wenn die Eltern des Kindes die elterliche Sorge nicht ausüben können oder dürfen. Die Vormundschaft wird vom Familiengericht in folgenden Fällen von Amts wegen angeordnet:
- die Mutter des Kindes ist selbst minderjährig
- die elterliche Sorge ruht oder wurde durch das Gericht entzogen
- die Eltern des Kindes sind verstorben
- wenn die Eltern nicht feststellbar sind (Findelkind)
- während der Adoption eines Minderjährigen (§ 1751 BGB)
Ein Vormund hat grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten, die Eltern aufgrund ihrer elterlichen Sorge haben. Er ist gesetzlicher Vertreter des Mündels. Zu bestimmten Rechtsgeschäften des Mündels bedarf der Vormund jedoch der familiengerichtlichen Genehmigung. Er wird außerdem durch das Familiengericht unterstützt und überwacht.
Ein Vormund muss mindestens einmal jährlich dem Familiengericht gegenüber ausführlich über das Kind berichten und über die Verwendung der Gelder des Kindes Rechenschaft ablegen. Wenigstens einmal monatlich hat ein Vormund das Kind in seinem üblichen Umfeld persönlich zu treffen.
Voraussetzungen
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Wer kann Vormund werden ?
Als Vormund kommt eine geeignete Person (z. B. Familienangehöriger oder ein Berufsvormund), eine Behörde (beispielsweise das Jugendamt) oder ein Verein in Betracht. Eltern haben die Möglichkeit, in einem Testament einen Vormund für ihre Kinder zu benennen. Die tatsächliche Auswahl erfolgt aber durch das Familiengericht.
Bis auf wenige Ausnahmen übt der Vormund seine Tätigkeit unentgeltlich aus. -
Wie kann ich Vormund werden ?
Wenn Sie eine Vormundschaft ehrenamtlich übernehmen möchten, wenden Sie sich bitte zunächst an das Jugendamt. Das Jugendamt wird Sie entsprechend beraten.
Der Antrag kann danach schriftlich beim Familiengericht gestellt werden.
Das Familiengericht prüft dann ihre Eignung und holt einige Auskünfte ein (Bundeszentralregister, Schuldnerverzeichnis, Bericht des Jugendamtes). Weiterhin wird vor einer Entscheidung ein persönliches Gespräch mit dem Kind geführt.
Die Auswahl erfolgt durch einen Beschluss des Familiengerichts. Jedoch sind Sie erst nach dem so genannten Verpflichtungstermin durch den Handschlag an Eides statt wirksam zum Vormund bestellt. -
Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge
Insbesondere werden immer ehrenamtliche Vormünder für die minderjährigen Flüchtlinge gesucht, die ohne ihre Eltern nach Deutschland eingereist sind.
Erforderliche Unterlagen
- Name, Geburtsdatum und Wohnort des Kindes, für welches Sie Vormund werden wollen
- Name, Geburtsdatum und Geburtsort, sowie Wohnort der Person, die die Vormundschaft übernehmen möchte
- Begründung, warum Sie die Vormundschaft für das Kind übernehmen möchten
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sachlich zuständig für die Bestellung, Unterstützung und Aufsicht des Vormunds ist das Amtsgericht (Familiengericht).
Örtlich zuständig ist während der Anhängigkeit einer Ehesache das Gericht, bei dem die Ehesache im ersten Rechtszug anhängig ist oder war, sofern sie gemeinschaftliche Kinder der Ehegatten betreffen; ansonsten das Gericht, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder in dessen Bezirk das Bedürfnis der Fürsorge bekannt wird.
Kontakt
Amtsgericht Pankow
Amtsgericht Pankow - Familiengericht
Erläuterung der Symbole
Rollstuhlfahrer nutzen bitte die Seiteneingänge in der Lohmestraße oder in der Arkonastraße. Betätigen Sie bitte die Klingel neben dem verschlossenen Eingang. Beschäftigte des Gerichts werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Nahverkehr
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S+U Pankow
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S+U Pankow
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0.2km
S+U Pankow
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Neumannstr./Kissingenstr.
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Lohmestr.
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S+U Pankow
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Masurenstr.
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Pankow Kirche
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Stiftsweg
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0.8km
U Vinetastr.
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- M1
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S+U Pankow