Bewachungsgewerbe - Wachpersonen melden am Standort Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

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Контакт

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Пояснення символів

Zugang für Rollstuhlfahrer am Haupteingang

години роботи

  • понеділок

      Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • Вівторок

      Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • середа

      Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • Четвер

      Telefonische Beratung 12.00-18.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • п'ятниця

      Telefonische Beratung 09.00-14.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.

Hinweise zu Öffnungszeiten

Am Dienstag, den 25.08.2026 ist die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle aus betriebsorganisatorischen Gründen ganztägig nicht erreichbar.

Інформація для відвідувачів, які прийшли на зустріч

Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

Місцевий трафік

  • Автобус

    • M171
  • Міська електричка

    • Neukölln: S41, S42
  • Метро (U-Bahn)

    • Grenzallee: U7

Dienstleistungsbeschreibung

Bewachungsgewerbe - Wachpersonen melden

Wenn Sie in Ihrem Bewachungsunternehmen Wachpersonen beschäftigen wollen oder Personen mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragen wollen, müssen Sie diese vor Beschäftigungsbeginn über das Bewacherregister des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ausschließlich online anmelden.

Wenn Wachpersonen oder Personen mit Leitungstätigkeit aus dem Wachunternehmen ausscheiden oder sich Daten oder Aufgaben dieser Personen ändern, ist dies ebenfalls online über das Bewacherregister zu melden.

Die Pflicht zur Meldung von Wachpersonen und Personen, die mit der Leitung des Betriebes oder Zweigniederlassung beauftragt sind, gilt auch für Bewachungsunternehmen, die diese Personen entleihen oder im Wege der Arbeitnehmerüberlassung beauftragen.

Verfahrensablauf
  1. Sie müssen Ihr Bewachungsunternehmen beim Statistischen Bundesamt (Destatis) im Bewacherregister registrieren.
  2. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich mit Ihren Benutzerdaten anmelden.
  3. Die zuständige Wohnsitzbehörde prüft dann die Zuverlässigkeit und Qualifikation der angemeldeten Personen. Sie dürfen diese Personen erst nach behördlicher Bestätigung der Zuverlässigkeit mit Bewachungsaufgaben bzw. Leitungstätigkeiten beschäftigen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Режим онлайн

Передумови

  • Zuverlässigkeit der Wachperson, des Betriebsleiters, des Leiters der Zweigniederlassung
    Es dürfen nur Personen mit Wachaufgaben beschäftigt werden, die zuverlässig sind.
  • Sachkunde
    • Unterrichtungsnachweis einer IHK bei herkömmlichen Bewachungstätigkeiten
    • Nachweis der Sachkundeprüfung einer IHK bei besonderen Bewachungstätigkeiten oder eine vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation
    • Personen, die als Betriebsleiter oder mit der Leitung von Zweigniederlassungen beauftragt sind, benötigen einen Sachkundenachweis.

Необхідні документи

збори

50,00 bis 350,00 Euro pro gemeldeter Wachperson (Rahmengebühr)

Приблизний термін опрацювання

4 Wochen, soweit keine weitergehende Prüfung erforderlich ist.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Wachperson und Personen, die als Betriebsleiter oder mit der Leitung von Zweigniederlassungen beauftragt sind, sind ausschließlich online über das Bewacherregister des Statistischen Bundesamtes (Destatis) anzumelden.

  • Ordnungsamt
Die zuständige Wohnsitzbehörde prüft dann die Zuverlässigkeit und Qualifikation der angemeldeten Personen. Bei Wohnsitz in Berlin ist dies das Ordnungsamt, in dessen Bezirk die Person Ihren Wohnsitz hat.