Grundbuch - Führung des Grundbuchs am Standort Amtsgericht Mitte - Grundbuchamt

 велика карта

Контакт

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Пояснення символів

Zugang für Rollstuhlfahrer über Fahrstuhl neben dem Haupteingang Littenstraße 14

години роботи

  • понеділок

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Вівторок

      09:00 - 13:00 Uhr
  • середа

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Четвер

      09:00 - 13:00 Uhr
  • п'ятниця

      09:00 - 13:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Das Grundbuch ist nicht am elektronischen Rechtsverkehr beteiligt.

Die Grundbucheinsichtenstelle erreichen Sie unter: (030) 9023-1860 oder -1861.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme.

Grundbuchauszüge beantragen Sie bitte ausschließlich schriftlich.

Місцевий трафік

  • Автобус

    • 100, 200, M48, TXL (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
  • Міська електричка

    • S3, S5, S7, S75, S9 (Ausstieg: S-Bhf. Alexanderplatz)
  • Трамвай

    • M4, M5, M6 (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
  • Метро (U-Bahn)

    • Linien 5 und 8 (Ausstieg: U-Bhf. Alexanderplatz) U-Bahn Linie 2 (Ausstieg: U-Bhf. Klosterstraße)

Dienstleistungsbeschreibung

Grundbuch - Führung des Grundbuchs

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, welches durch das Grundbuchamt beim Amtsgericht geführt wird. Eine Übersicht der Grundbuchämter in Berlin finden Sie unter: Grundbuchämter.
Im Grundbuch finden Sie Informationen über Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wie Erbbaurechten und Wohnungseigentum. Des Weiteren sind im Grundbuch die dinglichen Belastungen und ihr Rangverhältnis untereinander eingetragen. Als dingliche Belastungen bezeichnet man
• die Nutzungsrechte wie Erbbaurecht und Dienstbarkeiten,
• die Erwerbsrechte wie das Vorkaufsrecht und die Auflassungsvormerkung
• Verwertungsrechte wie Grundschulden, Hypotheken (Grundpfandrechte) und Reallasten
• Pfandrechte

Sie können nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn Sie Ihr berechtigtes Interesse oder die Eigentümerstellung nachweisen. Das gleiche gilt, wenn Sie einen Grundbuchauszug oder Kopien des Kaufvertrages, der Grundschuldurkunde o.ä. benötigen http://service.berlin.de/dienstleistung/326740/.

Das Grundbuch wird ausschließlich elektronisch geführt. Eine Einsicht ist daher nur in den Einsichtsstellen der Berliner Grundbuchämter möglich.
Für Notare und andere hierzu berechtigte Stellen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, am automatisierten Abrufverfahren teilzunehmen. Die Entscheidung über die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren unterliegt in Berlin der Zentralen Grundbuchdatenstelle bei der Präsidentin des Kammergerichts.

  • Aufgabe des Grundbuchs

Es hat die Aufgabe, über die privatrechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks - insbesondere den Eigentumsverhältnissen und Grundschuldbelastungen - vollständig und sicher Auskunft zu geben. Der durch die Eintragung im Grundbuch gegebene öffentliche Glaube an dessen Richtigkeit ist für die am Grundstücksverkehr Beteiligten von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Dabei ist die rasche Abwicklung der Grundbuchgeschäfte wegen der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für die Betroffenen von besonderem Interesse.

  • Struktur des Grundbuchs

Das Grundbuch besteht aus dem Deckblatt mit der Grundbuchblattnummer und der Bezeichnung des zuständigen Grundbuchamtes, dem Bestandsverzeichnis (Bezeichnung des Grundstücks, Flur, Flurstück, Nutzungsart, Größe) und den Abteilungen I, II und III.

In der Abteilung I sind die Eigentumsverhältnisse ersichtlich.
In der Abteilung II werden alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks mit Ausnahme von Grundpfandrechten und in Abteilung III die Grundpfandrechte eingetragen.

Передумови

  • Antragsverfahren
    Das Grundbuchamt wird grundsätzlich nur aufgrund eines Antrages tätig.
  • Notarielle Unterlagen
    Dem Antrag sind in der Regel notarielle Unterlagen beizufügen.
  • Behördliche Genehmigungen und Bescheinigungen
    Je nach beantragter Eintragung bestehen Genehmigungsvoraussetzungen.

Необхідні документи

  • siehe oben bei Voraussetzungen

збори

Die Gebühr richtet sich entweder nach dem Wert oder es besteht eine Festgebühr

und für die Stadtbezirke Reinickendorf und Pankow