Grundbuch - Führung des Grundbuchs am Standort Amtsgericht Spandau

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Termine für Kirchenaustritte werden derzeit nur telefonisch unter der Nummer
030 / 90157 369 vergeben.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Anreise mit dem PKW wird über die Moritzstraße/ Münsingerstraße empfohlen.
Grundbuch - Führung des Grundbuchs
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, welches durch das Grundbuchamt beim Amtsgericht geführt wird. Eine Übersicht der Grundbuchämter in Berlin finden Sie unter: Grundbuchämter.
Im Grundbuch finden Sie Informationen über Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wie Erbbaurechten und Wohnungseigentum. Des Weiteren sind im Grundbuch die dinglichen Belastungen und ihr Rangverhältnis untereinander eingetragen. Als dingliche Belastungen bezeichnet man
• die Nutzungsrechte wie Erbbaurecht und Dienstbarkeiten,
• die Erwerbsrechte wie das Vorkaufsrecht und die Auflassungsvormerkung
• Verwertungsrechte wie Grundschulden, Hypotheken (Grundpfandrechte) und Reallasten
• Pfandrechte
Sie können nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn Sie Ihr berechtigtes Interesse oder die Eigentümerstellung nachweisen. Das gleiche gilt, wenn Sie einen Grundbuchauszug oder Kopien des Kaufvertrages, der Grundschuldurkunde o.ä. benötigen http://service.berlin.de/dienstleistung/326740/.
Das Grundbuch wird ausschließlich elektronisch geführt. Eine Einsicht ist daher nur in den Einsichtsstellen der Berliner Grundbuchämter möglich.
Für Notare und andere hierzu berechtigte Stellen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, am automatisierten Abrufverfahren teilzunehmen. Die Entscheidung über die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren unterliegt in Berlin der Zentralen Grundbuchdatenstelle bei der Präsidentin des Kammergerichts.
- Aufgabe des Grundbuchs
- Struktur des Grundbuchs
In der Abteilung I sind die Eigentumsverhältnisse ersichtlich.
In der Abteilung II werden alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks mit Ausnahme von Grundpfandrechten und in Abteilung III die Grundpfandrechte eingetragen.
Voraussetzungen
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Antragsverfahren
Das Grundbuchamt wird grundsätzlich nur aufgrund eines Antrages tätig.
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Notarielle Unterlagen
Dem Antrag sind in der Regel notarielle Unterlagen beizufügen.
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Behördliche Genehmigungen und Bescheinigungen
Je nach beantragter Eintragung bestehen Genehmigungsvoraussetzungen.
Erforderliche Unterlagen
- siehe oben bei Voraussetzungen
Gebühren
Kontakt
Amtsgericht Spandau
Erläuterung der Symbole
Den Behindertenparkplatz erreichen Sie über die Moritzstraße/ Münsingerstraße.
Nahverkehr
S-Bahn S 5 (Haltestelle: S-Bahnhof Spandau)
U-Bahn U 7 (Haltestelle: U-Bhf. Rathaus Spandau)
Bus Linien 130, 134, 135, M45, 236, 237, 337, M32, M37, X33