Grundbuch - Führung des Grundbuchs am Standort Amtsgericht Charlottenburg

Öffnungszeiten
15:00 - 18:00 Uhr (Grundbucheinsichten nur nach telefonischer Vereinbarung)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Der Publikumsverkehr wird eingeschränkt.
Der Zutritt zum Dienstgebäude Amtsgerichtsplatz 1 ist auf die Teilnahme und den Besuch von Sitzungen und Anhörungen sowie die Wahrnehmung sonstiger Handlungen zur Wahrung der Rechtspflege (insbesondere Akten- und Registereinsicht, Rechtsantragstelle) beschränkt. Maximal ist jeweils eine Begleitperson zulässig.
Sofern kein bereits vereinbarter Termin besteht, wird grundsätzlich um vorherige telefonische Kontaktaufnahme gebeten. Persönliche Vorsprachen sind möglichst zu beschränken. Bitte nutzen Sie – soweit möglich – vor allem den Weg der schriftlichen Antragstellung
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Grundbuch - Führung des Grundbuchs
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, welches durch das Grundbuchamt beim Amtsgericht geführt wird. Eine Übersicht der Grundbuchämter in Berlin finden Sie unter: Grundbuchämter.
Im Grundbuch finden Sie Informationen über Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wie Erbbaurechten und Wohnungseigentum. Des Weiteren sind im Grundbuch die dinglichen Belastungen und ihr Rangverhältnis untereinander eingetragen. Als dingliche Belastungen bezeichnet man
• die Nutzungsrechte wie Erbbaurecht und Dienstbarkeiten,
• die Erwerbsrechte wie das Vorkaufsrecht und die Auflassungsvormerkung
• Verwertungsrechte wie Grundschulden, Hypotheken (Grundpfandrechte) und Reallasten
• Pfandrechte
Sie können nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn Sie Ihr berechtigtes Interesse oder die Eigentümerstellung nachweisen. Das gleiche gilt, wenn Sie einen Grundbuchauszug oder Kopien des Kaufvertrages, der Grundschuldurkunde o.ä. benötigen http://service.berlin.de/dienstleistung/326740/.
Das Grundbuch wird ausschließlich elektronisch geführt. Eine Einsicht ist daher nur in den Einsichtsstellen der Berliner Grundbuchämter möglich.
Für Notare und andere hierzu berechtigte Stellen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, am automatisierten Abrufverfahren teilzunehmen. Die Entscheidung über die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren unterliegt in Berlin der Zentralen Grundbuchdatenstelle bei der Präsidentin des Kammergerichts.
- Aufgabe des Grundbuchs
- Struktur des Grundbuchs
In der Abteilung I sind die Eigentumsverhältnisse ersichtlich.
In der Abteilung II werden alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks mit Ausnahme von Grundpfandrechten und in Abteilung III die Grundpfandrechte eingetragen.
Voraussetzungen
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Antragsverfahren
Das Grundbuchamt wird grundsätzlich nur aufgrund eines Antrages tätig.
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Notarielle Unterlagen
Dem Antrag sind in der Regel notarielle Unterlagen beizufügen.
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Behördliche Genehmigungen und Bescheinigungen
Je nach beantragter Eintragung bestehen Genehmigungsvoraussetzungen.
Erforderliche Unterlagen
- siehe oben bei Voraussetzungen
Gebühren
Kontakt
Amtsgericht Charlottenburg
Erläuterung der Symbole
Zugang über das Seitentor
Nahverkehr
S-Bahn S-Bahnhof Charlottenburg
U-Bahn Linie 7: U-Bhf Wilmersdorfer Straße
U-Bahn Linie 2: U-Bhf Sophie-Charlotte-Platz
Bus M49, 309, X34 Amtsgerichtsplatz
Bahn Bhf Charlottenburg