Erbrecht - Rückgabe von Testamenten und Erbverträgen aus der besonderen amtlichen Verwahrung am Standort Amtsgericht Mitte - Abteilung Nachlass

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Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer über Fahrstuhl neben dem Haupteingang Littenstraße 14

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Freitag

      09:00 - 13:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Abteilung Nachlass:
Zur Vermeidung von Wartezeiten und zur Verbesserung unseres Bürgerservices werden Erbausschlagungserklärungen nur nach Terminvereinbarung beurkundet. Sofern zum Termin mehr als 3 volljährige Personen erscheinen, wird um Buchung mehrerer Termine (pro drei Personen) gebeten. Minderjährige Personen müssen nicht zum Termin miterscheinen.

Zur Vereinbarung eines Termins für Erbausschlagungen sind unbedingt sämtliche Daten des verstorbenen Erblassers (Vor-, Nach- und Geburtsname, Geburts- und Sterbedatum) anzugeben. Bitte geben Sie auch den letzten gewöhnlichen Aufenthalt, die letzte Meldeanschrift oder/und Hospiz/Pflegeheim an.

Mittwochs ist das Nachlassgericht ausschließlich telefonisch erreichbar, d.h.:
  • es werden keine Ausschlagungserklärungen entgegengenommen
  • es werden keine Testamente herausgegeben und
  • es werden keine Akteneinsichten gewährt.

Hinweis
Sollten innerhalb der 6-wöchigen Ausschlagungsfrist keine freien Termine mehr buchbar sein oder die Ausschlagungsfrist bereits abgelaufen sein, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu einem Notar / einer Notarin auf.
Für eine Testamentsablieferung oder einen Testamentseröffnungsantrag benötigen Sie keinen Termin.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 100, 200, M48, TXL (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
S-Bahn
  • S3, S5, S7, S75, S9 (Ausstieg: S-Bhf. Alexanderplatz)
Tram
  • M4, M5, M6 (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
U-Bahn
  • Linien 5 und 8 (Ausstieg: U-Bhf. Alexanderplatz) U-Bahn Linie 2 (Ausstieg: U-Bhf. Klosterstraße)

Dienstleistungsbeschreibung

Erbrecht - Rückgabe von Testamenten und Erbverträgen aus der besonderen amtlichen Verwahrung

Sie können jederzeit die Rückgabe Ihres Testamentes aus der besonderen amtlichen Verwahrung verlangen.
Ein Erbvertrag, der nur Verfügungen von Todes wegen enthält, kann aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung zurückgenommen und den Vertragsschließenden zurückgegeben werden.

Ihr notarielles Testament oder Erbvertrag gelten als widerrufen, wenn diese aus der amtlichen Verwahrung zurückgegeben werden.
Ein entsprechender Vermerk wird auf das Testament oder den Erbvertrag gesetzt.
  • Die Rückgabe eines eigenhändigen Testamentes hat nicht diese Wirkung, es gilt nicht als widerrufen.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Hinterlegungsschein
    Der Hinterlegungsschein enthält die Verwahrdaten Ihres Testamentes. Die Vorlage ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber das Auffinden Ihres Testamentes.

Gebühren

Für die Rückgabe aus der besonderen amtlichen Verwahrung entstehen keine Gebühren.

Rechtsgrundlagen

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Nachlassgericht bei dem das Testament oder der Erbvertrag hinterlegt ist.