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Kinder- und Jugendreisen / Kinder- und Jugenderholung am Standort Jugendamt - Jugend(sozial)arbeit

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Öffnungszeiten

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Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Kinder- und Jugendreisen / Kinder- und Jugenderholung

Kinder- und Jugenderholungsreisen sind pädagogisch begleitete Reisen für Kinder und Jugendliche. Sie sollen insbesondere Erholung und Entspannung, Beteiligung und aktive Mitgestaltung, soziales und demokratisches Verhalten, gegenseitiges Verständnis von Behinderten und Nichtbehinderten, Verständnis und Akzeptanz unterschiedlicher sozialer und nationaler Herkunft sowie Kennenlernen und Bewahren von Natur, Umwelt und Kultur fördern.
Die Reisen werden durch fachlich qualifiziertes pädagogisches Personal begleitet.
Kinder- und Jugenderholungsreisen werden von einigen Bezirksämtern (u.a. auch als Gastelternangebote) und von vielen Trägern der freien Jugendhilfe angeboten. Es gibt über freie Träger auch Integrationsreisen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen.

Voraussetzungen

  • Erholungsreisen wenden sich allgemein an junge Menschen im Alter von in der Regel 6 bis 18 Jahren.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine

Gebühren

Je nach Angebot individuell zu erfragen

Weiterführende Informationen