Beglaubigung von Urteilen, Beschlüssen, Erbscheinen, Vergleichen für das Ausland (Apostille/Legalisation) в месте Amtsgericht Spandau - Kirchenaustritte
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- Amtsgericht Spandau
- Amtsgericht Spandau - Kirchenaustritte
- Altstädter Ring 7 , 13597 Berlin
- Тел.: (030) 90157 - 0
- Факс: (030) 90157 - 444
- Форма обратной связи
- Домашняя страница
Den Behindertenparkplatz erreichen Sie über die Moritzstraße/ Münsingerstraße.
Время работы
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09:00 - 13:00 Uhr
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Вторник
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09:00 - 13:00 Uhr
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Среда
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09:00 - 13:00 Uhr
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Четверг
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09:00 - 13:00 Uhr sowie 15:00 - 18:00 Uhr jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung
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Пятница
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09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Termine für Kirchenaustritte werden nur online vergeben.
Транспорт
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Bus
- Linien 130, 134, 135, M45, 236, 237, 337, M32, M37, X33
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S-Bahn
- S 5 (Haltestelle: S-Bahnhof Spandau)
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U-Bahn
- U 7 (Haltestelle: U-Bhf. Rathaus Spandau)
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Anreise mit dem PKW wird über die Moritzstraße/ Münsingerstraße empfohlen.Варианты оплаты
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Beglaubigung von Urteilen, Beschlüssen, Erbscheinen, Vergleichen für das Ausland (Apostille/Legalisation)
Es gibt zwei Formen dieser Bestätigung:
- Apostille
- Legislation
• Manche Länder verlangen vor der Legalisation noch eine Beglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie beim Bundesverwaltungsamt, siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
Требования
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Verwendung im Ausland
Sie benötigen Ihr Urteil, Ihren Beschluss, Erbschein oder Vergleich eines Berliner Gerichts im Ausland.
Erforderliche Unterlagen
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Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des Urteils, des Beschlusses, des Erbscheins oder des Vergleichs
- Achtung:
Bitte beachten Sie, dass für die Vollstreckung außerhalb der Europäischen Union eine vollstreckbare Ausfertigung mit Tatbestand und Entscheidungsgründen (lange Ausfertigung) erforderlich sein kann.
Гонорары
25,00 Euro im Voraus
Законодательная база
Дополнительная информация
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Gericht, das das Urteil verkündet, den Beschluss oder den Erbschein erlassen oder den Vergleich protokolliert hat.
Wenn eine Übersetzung für den Empfangsstaat notwendig sein sollte, beauftragen Sie bitte eine ermächtigte Übersetzerin oder einen ermächtigten Übersetzer nach der Erteilung der Echtheitsbescheinigung mit der Übersetzung der Entscheidung oder des Vergleichs und der erteilten Echtheitsbescheinigung.
Für die Echtheitsbescheinigung der Übersetzung einer für die Berliner Gerichte ermächtigten Übersetzerin oder eines für die Berliner Gerichte ermächtigten Übersetzers ist das Landgericht Berlin zuständig.