Beglaubigung von Urteilen, Beschlüssen, Erbscheinen, Vergleichen für das Ausland (Apostille/Legalisation) am Standort Amtsgericht Wedding
große Karte Kontakt
- Amtsgericht Wedding
- Amtsgericht Wedding
- Brunnenplatz 1 , 13357 Berlin
- Tel.: (0)30 90156-0
- Fax: (0)30 90156-664
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:00-13:00 Uhr
-
Dienstag
-
09:00-13:00 Uhr
-
Mittwoch
-
09:00-13:00 Uhr
-
Donnerstag
-
09:00-13:00 Uhr
15:00-18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) -
Freitag
-
09:00-13:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Sofern zum Termin mehr als 3 volljährige Personen erscheinen, wird um Buchung mehrerer Termine gebeten.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Humboldthain
- S1
- S2
- S25
- S26
-
S+U Gesundbrunnen Bhf
- S1
- S2
- S25
- S26
- S42
- S41
-
S+U Wedding
- S41
- S42
-
S Bornholmer Str.
- S1
- S25
- S85
- S2
- S8
- S26
-
S Wollankstr.
- S1
- S25
- S85
-
S Humboldthain
-
U-Bahn
-
U Pankstr.
- U8
-
U Nauener Platz
- U9
-
U Osloer Str.
- U8
- U9
-
S+U Gesundbrunnen Bhf
- U8
-
S+U Wedding
- U6
-
U Pankstr.
-
Bus
-
Brunnenplatz
- M27
-
Uferstr.
- N8
-
U Pankstr.
- N8
- M27
-
Wiesenstr.
- M27
-
Exerzierstr.
- N9
-
Brunnenplatz
-
Tram
-
Drontheimer Str.
- 50
- M13
-
U Osloer Str.
- 50
- M13
-
Berlin, Osloer Str./Prinzenallee
- 50
- M13
-
Louise-Schroeder-Platz
- 50
- M13
-
Grüntaler Str.
- 50
- M13
-
Drontheimer Str.
-
Regionalbahn
-
S+U Gesundbrunnen Bhf
- RE3
- RE5
- RE6
- RE1
- RE4
- RE2
- RB21
- RE7
- RB10
- RB63
- RE85
-
S+U Gesundbrunnen Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Im Gerichtsgebäude werden Einlasskontrollen durchgeführt. Dies kann ggf. zu Wartezeiten führen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen. Terminkunden werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.Sonstige Hinweise zum Standort
ZahlungsmöglichkeitAm Standort kann keine Barzahlung geleistet werden. Für verfahrensbezogene Kosten erhalten Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Dies können Sie dann durch Überweisung begleichen.
Informationen zur Ausschlagung der Erbschaft
Nach der Erledigung erhalten Sie eine Kostenrechnung von der Kosteneinziehungsstelle der Justiz.
Dienstleistungsbeschreibung
Beglaubigung von Urteilen, Beschlüssen, Erbscheinen, Vergleichen für das Ausland (Apostille/Legalisation)
Es gibt zwei Formen dieser Bestätigung:
- Apostille
- Legislation
• Manche Länder verlangen vor der Legalisation noch eine Beglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie beim Bundesverwaltungsamt, siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
Voraussetzungen
-
Verwendung im Ausland
Sie benötigen Ihr Urteil, Ihren Beschluss, Erbschein oder Vergleich eines Berliner Gerichts im Ausland.
Erforderliche Unterlagen
-
Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des Urteils, des Beschlusses, des Erbscheins oder des Vergleichs
- Achtung:
Bitte beachten Sie, dass für die Vollstreckung außerhalb der Europäischen Union eine vollstreckbare Ausfertigung mit Tatbestand und Entscheidungsgründen (lange Ausfertigung) erforderlich sein kann.
Gebühren
25,00 Euro im Voraus
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Gericht, das das Urteil verkündet, den Beschluss oder den Erbschein erlassen oder den Vergleich protokolliert hat.
Wenn eine Übersetzung für den Empfangsstaat notwendig sein sollte, beauftragen Sie bitte eine ermächtigte Übersetzerin oder einen ermächtigten Übersetzer nach der Erteilung der Echtheitsbescheinigung mit der Übersetzung der Entscheidung oder des Vergleichs und der erteilten Echtheitsbescheinigung.
Für die Echtheitsbescheinigung der Übersetzung einer für die Berliner Gerichte ermächtigten Übersetzerin oder eines für die Berliner Gerichte ermächtigten Übersetzers ist das Landgericht Berlin zuständig.
und für den Stadtbezirk Wedding