Beglaubigung von Urteilen, Beschlüssen, Erbscheinen, Vergleichen für das Ausland (Apostille/Legalisation) am Standort Amtsgericht Charlottenburg

Öffnungszeiten
15:00 - 18:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Der Publikumsverkehr wird eingeschränkt.
Der Zutritt zum Dienstgebäude Amtsgerichtsplatz 1 ist auf die Teilnahme und den Besuch von Sitzungen und Anhörungen sowie die Wahrnehmung sonstiger Handlungen zur Wahrung der Rechtspflege (insbesondere Akten- und Registereinsicht, Rechtsantragstelle) beschränkt. Maximal ist jeweils eine Begleitperson zulässig.
Sofern kein bereits vereinbarter Termin besteht, wird grundsätzlich um vorherige telefonische Kontaktaufnahme gebeten. Persönliche Vorsprachen sind möglichst zu beschränken. Bitte nutzen Sie – soweit möglich – vor allem den Weg der schriftlichen Antragstellung
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Beglaubigung von Urteilen, Beschlüssen, Erbscheinen, Vergleichen für das Ausland (Apostille/Legalisation)
Wenn Sie ein Urteil, einen Beschluss, einen Erbschein oder einen Vergleich eines Berliner Gerichtes im Ausland verwenden wollen, kann es sein, dass Sie die Echtheit des Urteils, des Beschlusses, des Erbscheins oder des Vergleichs bestätigen lassen müssen.
Es gibt zwei Formen dieser Bestätigung:
- Apostille
- Legislation
• Manche Länder verlangen vor der Legalisation noch eine Beglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie beim Bundesverwaltungsamt, siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
Voraussetzungen
-
Verwendung im Ausland
Sie benötigen Ihr Urteil, Ihren Beschluss, Erbschein oder Vergleich eines Berliner Gerichts im Ausland.
Erforderliche Unterlagen
-
Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des Urteils, des Beschlusses, des Erbscheins oder des Vergleichs
- Achtung:
Bitte beachten Sie, dass für die Vollstreckung außerhalb der Europäischen Union eine vollstreckbare Ausfertigung mit Tatbestand und Entscheidungsgründen (lange Ausfertigung) erforderlich sein kann.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Gericht, das das Urteil verkündet, den Beschluss oder den Erbschein erlassen oder den Vergleich protokolliert hat.
Wenn eine Übersetzung für den Empfangsstaat notwendig sein sollte, beauftragen Sie bitte eine ermächtigte Übersetzerin oder einen ermächtigten Übersetzer nach der Erteilung der Echtheitsbescheinigung mit der Übersetzung der Entscheidung oder des Vergleichs und der erteilten Echtheitsbescheinigung.
Für die Echtheitsbescheinigung der Übersetzung einer für die Berliner Gerichte ermächtigten Übersetzerin oder eines für die Berliner Gerichte ermächtigten Übersetzers ist das Landgericht Berlin zuständig.
Kontakt
Amtsgericht Charlottenburg
Erläuterung der Symbole
Zugang über das Seitentor
Nahverkehr
S-Bahn S-Bahnhof Charlottenburg
U-Bahn Linie 7: U-Bhf Wilmersdorfer Straße
U-Bahn Linie 2: U-Bhf Sophie-Charlotte-Platz
Bus M49, 309, X34 Amtsgerichtsplatz
Bahn Bhf Charlottenburg