Insolvenz - Restschuldbefreiung am Standort Amtsgericht Wedding
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- Brunnenplatz 1 , 13357 Berlin
- Tel.: (0)30 90156-0
- Fax: (0)30 90156-664
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Öffnungszeiten
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09:00-13:00 Uhr
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Dienstag
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09:00-13:00 Uhr
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Mittwoch
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09:00-13:00 Uhr
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Donnerstag
-
09:00-13:00 Uhr
15:00-18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) -
Freitag
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09:00-13:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Sofern zum Termin mehr als 3 volljährige Personen erscheinen, wird um Buchung mehrerer Termine gebeten.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Humboldthain
- S1
- S2
- S25
- S26
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S+U Gesundbrunnen Bhf
- S1
- S25
- S42
- S2
- S26
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S+U Wedding
- S41
- S42
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S Bornholmer Str.
- S1
- S25
- S85
- S2
- S8
- S41
- S26
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S Wollankstr.
- S1
- S25
- S85
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S Humboldthain
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U-Bahn
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U Pankstr.
- U8
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U Nauener Platz
- U9
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U Osloer Str.
- U8
- U9
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S+U Gesundbrunnen Bhf
- U8
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S+U Wedding
- U6
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U Pankstr.
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Bus
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Brunnenplatz
- M27
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Uferstr.
- N8
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U Pankstr.
- N8
- M27
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Wiesenstr.
- M27
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Exerzierstr.
- N9
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Brunnenplatz
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Tram
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Drontheimer Str.
- 50
- M13
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U Osloer Str.
- 50
- M13
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Berlin, Osloer Str./Prinzenallee
- 50
- M13
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Louise-Schroeder-Platz
- 50
- M13
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Grüntaler Str.
- 50
- M13
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Drontheimer Str.
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Regionalbahn
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S+U Gesundbrunnen Bhf
- RE85
- RE3
- RE5
- RE6
- RE1
- RE4
- RE2
- RB21
- RE7
- RB10
- RB63
-
S+U Gesundbrunnen Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Im Gerichtsgebäude werden Einlasskontrollen durchgeführt. Dies kann ggf. zu Wartezeiten führen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen. Terminkunden werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.Sonstige Hinweise zum Standort
ZahlungsmöglichkeitAm Standort kann keine Barzahlung geleistet werden. Für verfahrensbezogene Kosten erhalten Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Dies können Sie dann durch Überweisung begleichen.
Informationen zur Ausschlagung der Erbschaft
Nach der Erledigung erhalten Sie eine Kostenrechnung von der Kosteneinziehungsstelle der Justiz.
Dienstleistungsbeschreibung
Insolvenz - Restschuldbefreiung
Durch die Erteilung der Restschuldbefreiung werden Sie von Ihren Schulden gegenüber Ihren Insolvenzgläubigern befreit, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind.
Von der Restschuldbefreiung können bestimmte Forderungen unter Umständen nicht erfasst sein:
Von der Restschuldbefreiung können bestimmte Forderungen unter Umständen nicht erfasst sein:
- Forderungen aus vorsätzlich begangener, unerlaubter Handlung
- Forderungen aus rückständigem, vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährtem Unterhalt
- Forderungen aus einer Steuerstraftat
Voraussetzungen
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Der Antragstellende muss eine natürliche Person sein.
Natürliche Personen sind z.B. Verbraucherinnen und Verbraucher, Arbeitnehmende, selbständig oder freiberuflich Tätige, Beamtinnen und Beamte, Arbeitslose, Auszubildende, Strafgefangene. -
Beifügen der Abtretungserklärung
Sie müssen eine Abtretungserklärung zusammen mit Ihrem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens einreichen. Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, ist diese Erklärung enthalten. -
Abzugebende Erklärungen
Hintergrund dieser Erklärungen ist die Prüfung, ob Ihnen bereits die Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde und in welchem Zeitraum dies geschehen ist. Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, ist diese Erklärung enthalten. -
Ablauf von 3 Jahren
Hierbei handelt es sich um die vom Gesetzgeber seit dem 01.10.2020 grundsätzlich bestimmte Dauer des Insolvenzverfahrens. -
Ablauf von 5 Jahren
Haben Sie bereits Restschuldbefreiung in drei Jahren nach den ab dem 01.10.2020 geltenden Vorschriften erlangt, so beträgt die Dauer des Insolvenzverfahrens fünf Jahre.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung
Sofern Sie die hier angebotenen Formulare verwenden, sind sämtliche Erklärungen enthalten.
Füllen Sie den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens oder des Verbraucherinsolvenzverfahrens vollständig aus. Nur der von Ihnen selbst gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ermöglicht die spätere Erteilung der Restschuldbefreiung.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Regelinsolvenzverfahren
Bei Regelinsolvenzverfahren ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie der Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung beim Amtsgericht Charlottenburg zu stellen.
Verbraucherinsolvenzverfahren
- In Verbraucherinsolvenzverfahren ist der Antrag beim Amtsgericht am Wohnort des Antragstellenden einzureichen.
- Ausnahme: Es wurde zunächst ein Antrag auf Eröffnung durch einen Gläubiger (sog. Fremdantrag) gestellt, dann ist der Antrag auf Restschuldbefreiung beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen, da hier auch der Gläubigerantrag bearbeitet wird.
und für den Stadtbezirk Wedding