Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen am Standort Amt für Soziales
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Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Amt für Soziales
- Hans-Schmidt-Str. 18 , 12489 Berlin
- Tel.: (030)90297-6125
- Fax: (030)90297-664753
- E-Mail: sozialamt.erstberatungsstelle@ba-tk.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
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nach Vereinbarung
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Dienstag
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nach Vereinbarung
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Mittwoch
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nach Vereinbarung
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Donnerstag
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nach Vereinbarung
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Freitag
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nach Vereinbarung
Hinweis für Terminkunden
Wenn Sie zu Ihrem vereinbarten Termin im Amt für Soziales vorsprechen, dann melden Sie sich bitte am Eingang, Hans-Schmidt-Str. 18. Von dort wird Ihre zuständige Sachbearbeitung über Ihr Eintreffen informiert.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Adlershof
- S45
- S46
- S8
- S9
- S42
- S85
-
S Adlershof
-
Bus
-
Walther-Nernst-Str.
- 162
- 163
- 164
- N60
-
S Adlershof/Franz-Ehrlich-Str.
- 163
- N64
-
S Adlershof
- 162
- 163
- 164
- 260
- N60
- N68
- N64
- S46
- S9X
- S9A
-
Walther-Nernst-Str.
-
Tram
-
Walther-Nernst-Str.
- 61
- 63
- M17
-
Karl-Ziegler-Str.
- 61
- 63
- M17
-
Magnusstr.
- 61
- 63
- M17
-
Walther-Nernst-Str.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung und Ähnliches) umfasst während eines Ausfalls der haushaltsführenden Person:
- die Erstattung von Aufwendungen für die Weiterführung des Haushalts oder
- die Übernahme der angemessenen Kosten für eine vorübergehende anderweitige Unterbringung von Haushaltsangehörigen, wenn diese Unterbringung in besonderen Fällen neben oder statt der Weiterführung des Haushalts geboten ist.
Voraussetzungen
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Es besteht kein Anspruch gegenüber vorrangig verpflichteten Leistungsträgern
(beispielsweise Kranken- und Pflegekassen) - Es besteht ein eigener Haushalt, der weitergeführt werden soll
- Keiner der im Haushalt lebenden Personen kann den Haushalt führen
- Im Falle einer Pflegebedürftigkeit darf diese den Pflegegrad 1 nicht übersteigen
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlagen -
gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung -
soweit vorhanden Bescheid der Pflegekasse
gegebenenfalls Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen - soweit vorhanden ärztliche Unterlagen
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gegebenenfalls Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
Schwerbehindertenausweis - Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Ablehnungsbescheid der Kranken- oder Pflegekasse einschließlich Begründung
- Einkommensnachweise
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Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz - Kontoauszüge
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Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben - Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
Gebühren
keine