Hilfe zur Weiterführung des Haushalts am Standort Amt für Soziales - Eingliederungshilfe (Fallmanagement)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Das Amt für Soziales Neukölln ist aufgrund des pandemiebedingten Infektionsgeschehens bis auf weiteres für den regulären Publikumsverkehr geschlossen. Nutzen Sie für die Klärung Ihrer Anliegen bitte vorrangig Telefon, E-Mail, Fax oder Post.
Kontaktieren Sie uns bei dringenden Anliegen vorrangig per E-Mail: soziales@bezirksamt-neukoelln.de
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen.
Bitte bleiben Sie gesund!
Achtung:
Alle nachstehenden Informationen (soweit sie die Dienstleistung nicht selbst beschreiben) haben bis auf weiteres keine Gültigkeit!
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung und Ähnliches) umfasst während eines Ausfalls der haushaltsführenden Person:
- die Erstattung von Aufwendungen für die Weiterführung des Haushalts oder
- die Übernahme der angemessenen Kosten für eine vorübergehende anderweitige Unterbringung von Haushaltsangehörigen, wenn diese Unterbringung in besonderen Fällen neben oder statt der Weiterführung des Haushalts geboten ist.
Voraussetzungen
-
Es besteht kein Anspruch gegenüber vorrangig verpflichteten Leistungsträgern
(beispielsweise Kranken- und Pflegekassen)
- Es besteht ein eigener Haushalt, der weitergeführt werden soll
- Keiner der im Haushalt lebenden Personen kann den Haushalt führen
- Im Falle einer Pflegebedürftigkeit darf diese den Pflegegrad 1 nicht übersteigen
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlagen
-
gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung
-
soweit vorhanden Bescheid der Pflegekasse
gegebenenfalls Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
- soweit vorhanden ärztliche Unterlagen
-
gegebenenfalls Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
Schwerbehindertenausweis
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Ablehnungsbescheid der Kranken- oder Pflegekasse einschließlich Begründung
- Einkommensnachweise
-
Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
- Kontoauszüge
-
Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Kontakt
Bezirksamt Neukölln
Amt für Soziales - Eingliederungshilfe (Fallmanagement)
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.1km
U Rathaus Neukölln
- U7
-
0.6km
U Karl-Marx-Str.
- U7
-
0.7km
U Boddinstr.
- U8
-
0.1km
U Rathaus Neukölln
- Bus
-
-
0.1km
U Rathaus Neukölln
- 166
- M43
- N7
-
0.2km
Alfred-Scholz-Platz
- 166
- M43
- N7
-
0.3km
Fuldastr.
- M41
-
0.1km
U Rathaus Neukölln