Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen am Standort Amt für Soziales - Eingliederungshilfe (Teilhabefachdienst)
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- Bezirksamt Neukölln
- Amt für Soziales - Eingliederungshilfe (Teilhabefachdienst)
- Karl-Marx-Straße 83 , 12043 Berlin
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PostanschriftBezirksamt Neukölln Amt für Soziales - Teilhabefachdienst, 12040 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90239 - 54414
- E-Mail: soziales@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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09.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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U Rathaus Neukölln
- M43
- 166
- N7
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U Rathaus Neukölln/Alfred-Scholz-Platz
- M43
- 166
- N7
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Berlin, Fuldastr.
- M41
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U Rathaus Neukölln
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung und Ähnliches) umfasst während eines Ausfalls der haushaltsführenden Person:
- die Erstattung von Aufwendungen für die Weiterführung des Haushalts oder
- die Übernahme der angemessenen Kosten für eine vorübergehende anderweitige Unterbringung von Haushaltsangehörigen, wenn diese Unterbringung in besonderen Fällen neben oder statt der Weiterführung des Haushalts geboten ist.
Voraussetzungen
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Es besteht kein Anspruch gegenüber vorrangig verpflichteten Leistungsträgern
(beispielsweise Kranken- und Pflegekassen) - Es besteht ein eigener Haushalt, der weitergeführt werden soll
- Keiner der im Haushalt lebenden Personen kann den Haushalt führen
- Im Falle einer Pflegebedürftigkeit darf diese den Pflegegrad 1 nicht übersteigen
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlagen -
gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung -
soweit vorhanden Bescheid der Pflegekasse
gegebenenfalls Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen - soweit vorhanden ärztliche Unterlagen
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gegebenenfalls Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
Schwerbehindertenausweis - Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Ablehnungsbescheid der Kranken- oder Pflegekasse einschließlich Begründung
- Einkommensnachweise
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Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz - Kontoauszüge
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Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben - Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
Gebühren
keine