Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen am Standort Amt für Soziales - Müllerstraße
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- Bezirksamt Mitte
- Amt für Soziales - Müllerstraße
- Müllerstraße 146 , 13353 Berlin
- Ambulante Hilfe zur Pflege / Landespflegegeld
- Tel.: (030) 9018-42309, -43693
- Fax: (030) 9018488-42309, -43693
- E-Mail: Sozialamt@ba-mitte.berlin.de
Ansprechpartner
Hinweise zu Öffnungszeiten
Eine Übersicht der Öffnungszeiten finden Sie auf der Webseite des Sozialamtes: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-soziales/artikel.1554707.php
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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U Leopoldplatz
- U6
- U9
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U Seestr.
- U6
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U Leopoldplatz
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Bus
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Rathaus Wedding
- 120
- N6
- N20
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U Leopoldplatz
- 120
- 142
- 147
- 221
- 247
- 327
- N6
- N20
- N9
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U Seestr./Brüsseler Str.
- 120
- N6
- N20
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Rathaus Wedding
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Tram
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U Seestr.
- 50
- M13
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U Seestr.
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung und Ähnliches) umfasst während eines Ausfalls der haushaltsführenden Person:
- die Erstattung von Aufwendungen für die Weiterführung des Haushalts oder
- die Übernahme der angemessenen Kosten für eine vorübergehende anderweitige Unterbringung von Haushaltsangehörigen, wenn diese Unterbringung in besonderen Fällen neben oder statt der Weiterführung des Haushalts geboten ist.
Voraussetzungen
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Es besteht kein Anspruch gegenüber vorrangig verpflichteten Leistungsträgern
(beispielsweise Kranken- und Pflegekassen) - Es besteht ein eigener Haushalt, der weitergeführt werden soll
- Keiner der im Haushalt lebenden Personen kann den Haushalt führen
- Im Falle einer Pflegebedürftigkeit darf diese den Pflegegrad 1 nicht übersteigen
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlagen -
gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung -
soweit vorhanden Bescheid der Pflegekasse
gegebenenfalls Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen - soweit vorhanden ärztliche Unterlagen
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gegebenenfalls Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung
Schwerbehindertenausweis - Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Ablehnungsbescheid der Kranken- oder Pflegekasse einschließlich Begründung
- Einkommensnachweise
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Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz - Kontoauszüge
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Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben - Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
Gebühren
keine