Schuldner- und Insolvenzberatung в месте Schuldner- und Insolvenzberatung - AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V.

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  • Понедельник

      Telefon- und Terminsprechzeiten
      09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
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  • Пятница

      Telefon- und Terminsprechzeiten
      09:00 - 14:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Terminvereinbarung und Neuanmeldungen nach telefonischer Anmeldung

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Варианты оплаты

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Schuldner- und Insolvenzberatung

Die Schuldner- und Insolvenzberatung umfasst:

  • Beratung, Unterstützung und Vertretung von Schuldnerinnen und Schuldnern bei der vorgerichtlichen Schuldenbereinigung (insbesondere außergerichtliche Einigung mit Gläubigern)
  • Unterrichtung von Schuldnerinnen und Schuldnern über die Voraussetzungen des Verbraucherinsolvenz- und des Restschuldbefreiungsverfahrens bei Scheitern der außergerichtlichen Einigung
  • Ausstellung der Bescheinigung über erfolglosen Einigungsversuch (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung)
  • Unterstützung bei der Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Hilfe bei der Führung des Rechtsstreits
  • Lebenspraktische Beratung (Kontopfändungsschutz oder wirtschaftliche Haushaltsführung)

Требования

  • Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit vorhanden oder droht
    Sie sind nicht mehr in der Lage, mit Einkommen und vorhandenem Vermögen die Lebenshaltungskosten zu decken sowie fällige Raten und Rechnungen zu bezahlen.

Erforderliche Unterlagen

  • alle Unterlagen zum Nachweis der Überschuldung
  • Nachweise über Einnahmen und Ausgaben
  • Nachweise Inanspruchnahme staatlicher Hilfen
  • Bescheide, Lohnsteuerbescheinigung
  • Mahnungen, aktuelle Forderungsaufstellungen
  • Pfändungsbeschlüsse
  • Wohnungskündigung, Zwangsräumung
  • Sperrung von Energie- und Wärmezufuhr
  • Antrag auf Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II
  • Antrag auf Kontopfändungsschutz
  • Nachweis anhängiger Strafverfahren

Гонорары

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann in einer anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.