Grundbuch - Abschrift am Standort Amtsgericht Schöneberg, Ringstraße
große Karte
Kontakt
- Amtsgericht Schöneberg
- Amtsgericht Schöneberg, Ringstraße
- Ringstraße 9 , 12203 Berlin
- Tel.: (030) 90186 - 0
- Fax: (030) 90186 - 402
- E-Mail: Poststelle@ag-sb.berlin.de
Der Zugang für Rollstuhlfahrer befindet sich an der Tordurchfahrt der linken Gebäudeseite der Ringstraße. Bitte dortige Klingel benutzen, Sie werden unverzüglich abgeholt.
Öffnungszeiten
-
-
9:00 - 13:00
-
Dienstag
-
9:00 - 13:00
-
Mittwoch
-
9:00 - 13:00
ACHTUNG: Aus organisatorischen Gründen bleibt das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar. -
Donnerstag
-
9:00 - 13:00
-
Freitag
-
9:00 - 13:00
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlstelle im Hause ausschließlich Mo - Fr von 9:00 - 13:00 Uhr geöffnet hat.
Ab dem 19.04.2022 bleibt aus organisatorischen Gründen das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlstelle im Hause ausschließlich Mo - Fr von 9:00 - 13:00 Uhr geöffnet hat.
Ab dem 19.04.2022 bleibt aus organisatorischen Gründen das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- Bäkestraße: M85, 285
- S-Bahn
-
- Lichterfelde West: S1
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Grundbuch - Abschrift
Benötigen Sie einen Auszug aus dem Grundbuch, ist das uneingeschränkt möglich, wenn:
Der Grundbuchauszug kann, je nach Ihren Einsichtsgründen, auch nur von einzelnen Abteilungen des Grundbuchs erteilt werden.
Hinweis:
Notarinnen und Notare, Behörden, Gerichte und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure haben Zugang zu den Berliner Grundbüchern über das automatisierte Abrufverfahren.
Der Grundbuchauszug kann in einfacher oder beglaubigter Form erteilt werden.
- sich das Grundstück oder die Wohnung in Ihrem Eigentum befindet oder
- Sie Inhaber oder Inhaberin eines im Grundbuch eingetragenen Rechts sind oder
- der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin Sie dazu schriftlich bevollmächtigt hat.
Der Grundbuchauszug kann, je nach Ihren Einsichtsgründen, auch nur von einzelnen Abteilungen des Grundbuchs erteilt werden.
Hinweis:
Notarinnen und Notare, Behörden, Gerichte und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure haben Zugang zu den Berliner Grundbüchern über das automatisierte Abrufverfahren.
Der Grundbuchauszug kann in einfacher oder beglaubigter Form erteilt werden.
Voraussetzungen
-
Antrag
Der Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges können Sie mündlich (nicht telefonisch!) im Grundbuchamt oder schriftlich stellen. -
Berechtigtes Interesse
Wenn Sie Ihr berechtigtes Interesse darlegen müssen, erklären und weisen Sie nach, aus welchem Grund Sie den Grundbuchauszug benötigen.
Zu den Gründen gehören z.B., dass Sie
• gegen die Eigentümerin oder den Eigentümer eine Forderung aus einem Vollstreckungstitel haben und diese durch eine Vollstreckung in die Immobilie durchsetzen wollen
• der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer einen Kredit gewähren wollen
• Mieterin oder Mieter sind und ermitteln wollen, wer die tatsächliche Vermieterin oder Vermieter ist.
Erforderliche Unterlagen
-
Mündlicher oder schriftlicher Antrag
Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
• Grundstücksbezeichnung (Grundbuchbezirk und Blattnummer, mindestens Straße und Hausnummer)
• soweit bekannt: Angaben zur Grundstückseigentümerin bzw. zum Grundstückseigentümer
Schriftlicher Antrag:
- formlos oder per Formular
- per Post oder per Fax
- persönlich in der Grundbucheinsichtenstelle des Gerichts
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vorlegen
- auch mit Vollmacht möglich
-
Vollmacht
Wenn Sie bevollmächtigt wurden, in das Grundbuch einzusehen, ist die Vollmacht im Original vorzulegen. -
Weitere Nachweise
Vorzulegende Unterlagen, durch die Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen können, sind z.B.
• Ihr Mietvertrag,
• der Kreditvertragsentwurf,
• der Kaufvertrag oder dessen Entwurf,
• ein Vollstreckungstitel,
• eine Klageschrift gegen die Eigentümerin oder den Eigentümer.
Gebühren
Beglaubigte Abschrift: 20,00 EUR.
Einfache Abschrift: 10,00 EUR.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie können den Auszug bei jedem Berliner Amtsgericht mit einem Grundbuchamt beantragen. Über folgenden link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln:https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf.
und den Bezirk Schöneberg