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Insolvenzverfahren - Verfahrenskosten - Stundung am Standort Amtsgericht Charlottenburg
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- Amtsgericht Charlottenburg
- Amtsgericht Charlottenburg
- Amtsgerichtsplatz 1 , 14057 Berlin
- Тел.: (030) 90177-0
- Факс: (030) 90177-447
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- Інтернет сторінка
години роботи
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09.00 - 13.00 Uhr
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Вівторок
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09.00 - 13.00 Uhr
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середа
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09.00 - 13.00 Uhr (ausgenommen sind die Abteilungen für Nachlass, Insolvenz- und Restrukturierung)
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Четвер
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09.00 - 13.00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr (Grundbucheinsichten nur nach telefonischer Vereinbarung; Für die Beurkundung von Erbausschlagungserklärungen und Erbscheinsanträgen wenden Sie sich bitte an das Nachlassgericht direkt. Diese Erklärungen können im Spätdienst nicht aufgenommen werden.) -
п'ятниця
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09.00 - 13.00 Uhr (ausgenommen ist die Abteilungen für Nachlass)
Місцевий трафік
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Автобус
- M49, 309, X34 Amtsgerichtsplatz
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Міська електричка
- S-Bahnhof Charlottenburg
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Метро (U-Bahn)
- Linie 7: U-Bhf Wilmersdorfer Straße Linie 2: U-Bhf Sophie-Charlotte-Platz
варіанти оплати
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Insolvenzverfahren - Verfahrenskosten - Stundung
Im Insolvenzverfahren entstehen Kosten, die der Schuldner bzw. die Schuldnerin zu tragen hat. Kostenstundung bedeutet, dass die Verfahrenskosten bis zur Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung nicht geltend gemacht werden, der Zeitpunkt der Zahlung also aufgeschoben wird. Danach werden die Kosten erhoben und sind vom Schuldner bzw. der Schuldnerin zu zahlen. Wird die Kostenstundung vorher aufgehoben, werden die Kosten sofort fällig.
Передумови
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Natürliche Person
Natürliche Person heißt, dass es sich nicht um eine juristische Person (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft) handelt. -
Abzugebende Erklärungen
Sie haben Angaben darüber zu machen, ob Sie wegen einer Insolvenzstraftat im Sinne der §§ 283 bis 283c StGB rechtskräftig verurteilt wurden, oder Ihnen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Antrag auf Verfahrenseröffnung Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde. Bei diesen Insolvenzstraftaten handelt es sich um Bankrott § 283 StGB, um besonders schweren Fall des Bankrotts § 283a StGB, um die Verletzung der Buchführungspflicht § 283b StGB sowie um die Gläubigerbegünstigung § 283c StGB.
Ist einer dieser Punkte erfüllt, ist eine Stundung ausgeschlossen. -
Antrag auf Restschuldbefreiung
Nur wenn Sie das Insolvenzverfahren mit dem Ziel durchlaufen möchten, sich zu entschulden, können Sie die Stundung der Kosten beantragen. -
Keine Mittel zur Kostendeckung
Aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation können Sie die Kosten nicht bezahlen. Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen reichen voraussichtlich nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken
Необхідні документи
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Regelinsolvenzverfahren: Kombinierter Antrag auf Eröffnung, Erteilung Restschuldbefreiung und Kostenstundung
(unter "Formulare") -
Verbraucherinsolvenzverfahren: Antrag auf Kostenstundung
(unter "Formulare")
Bei der Verbraucherinsolvenz ist der Stundungsantrag nicht Bestandteil des Eröffnungsantrages, so dass dieser Antrag isoliert einzureichen ist. -
Aktuelle Nachweise zum Einkommen
z.B. Lohnbescheinigung, Jobcenterbescheid, Grundsicherungsbescheid, Rentenbescheid oder andere Einkommensnachweise -
Nachweise zu den monatlichen Ausgaben
z.B. Miete, Hausgeld, Kreditrate, Versicherungen, Unterhaltszahlungen
Формуляри
збори
keine
Правові основи
Приблизний термін опрацювання
Sie ist abhängig von der Bearbeitungszeit des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Hinweise zur Zuständigkeit
- Amtsgericht Charlottenburg: Bei Regelinsolvenzverfahren ist der Antrag auf Kostenstundung beim Amtsgericht Charlottenburg zu stellen.
- Amtsgericht: In Verbraucherinsolvenzverfahren ist der Antrag beim Amtsgericht am Wohnort der bzw. des Antragstellenden einzureichen.