Zusammenrechnung mehrerer Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners am Standort Amtsgericht Lichtenberg

Kontakt
- Amtsgericht Lichtenberg
- Amtsgericht Lichtenberg
- Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin
- Tel.: (0)30 90253-0
- Fax: (0)30 90253-300
- E-Mail: poststelle@ag-lb.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
09:00-13:00 Uhr
-
Dienstag
-
09:00-13:00 Uhr
-
Mittwoch
-
09:00-13:00 Uhr
Im Nachlassgericht sind Mittwochs keine Erbausschlagungen möglich! -
Donnerstag
-
09:00-13:00 Uhr
Spätsprechstunde für Berufstätige in der Rechtsantragstelle:
15.00-18.00 Uhr.
Achtung!!! Während der erweiterten Öffnungszeit
von 15.00 bis 18.00 Uhr sind keine Erbausschlagungen möglich
(auch keine Sprechstunde). -
Freitag
-
09:00-13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Aus technischen Gründen ist die Gerichtszahlstelle am 21.06.2023 geschlossen
Nahverkehr
- Bus
-
- 240 Schottstr.
- Ubahn
-
- U5 Magdalenenstr.
- S-Bahn
-
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf
- S5
- S7
- S75
-
1km
S+U Frankfurter Allee
- S2
- S42
- S8
- S85
- S41
-
1.2km
S Nöldnerplatz
- S5
- S7
- S75
-
1.6km
S Rummelsburg
- S3
-
1.8km
S Ostkreuz Bhf
- S2
- S41
- S8
- S85
- S3
- S5
- S7
- S75
-
1.9km
S Storkower Str.
- S2
- S41
- S8
- S85
- S42
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf
- U-Bahn
-
-
0.3km
U Magdalenenstr.
- U5
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf
- U5
-
1km
S+U Frankfurter Allee
- U5
-
1.7km
U Samariterstr.
- U5
-
1.8km
U Friedrichsfelde
- U5
-
0.3km
U Magdalenenstr.
- Bus
-
-
0.2km
U Magdalenenstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.2km
Schottstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.3km
U Magdalenenstr./Buchberger Str.
- N56
- N94
- 240
- N5
- N50
-
0.3km
Atzpodienstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.4km
Rüdigerstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.6km
Freiaplatz
- 240
- N50
- N56
- 256
-
0.6km
Berlin, Fanningerstr.
- 256
-
0.6km
S+U Lichtenberg Bhf/Siegfriedstr.
- 256
-
0.6km
Berlin, Lichtenberger Brücke Süd
- 240
- N5
- N50
- N94
-
0.7km
Berlin, Lichtenberger Brücke Nord
- 240
- N5
- N50
- N94
-
0.2km
U Magdalenenstr.
- Tram
-
-
0.6km
Berlin, Fanningerstr.
- 21
- 37
-
0.6km
S+U Lichtenberg Bhf/Siegfriedstr.
- 21
- 37
-
0.6km
Freiaplatz
- 21
- 37
-
0.7km
Rathaus Lichtenberg
- 16
- M13
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf/Gudrunstr.
- 21
- 37
-
0.8km
Gotlindestr.
- 21
- 37
-
0.8km
S+U Frankfurter Allee
- 16
- M13
-
0.9km
Guntherstr.
- 21
- 37
-
0.9km
Betriebshof Lichtenberg
- 16
- 21
- 37
- M10
- M13
- M4
- M5
-
0.9km
Loeperplatz
- 16
- M13
- 21
-
0.6km
Berlin, Fanningerstr.
- Regionalbahn
-
-
0.6km
S+U Lichtenberg Bhf
- RB24
- RB26
- RB54
- RB32
- FEX
- RB12
- RB25
- RE1
- RE2
- RE7
-
1.8km
S Ostkreuz Bhf
- FEX
- RB23
- RB24
- RB32
- RE1
- RE7
- RE8
- RB12
- RB25
- RB26
- RE2
-
0.6km
S+U Lichtenberg Bhf
Nahverkehr
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Zusammenrechnung mehrerer Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners
Sie als Gläubiger können beantragen, dass mehrere gepfändete Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners zusammenzurechnen sind, wenn sich danach ein höherer pfändbarer Betrag für Sie ergeben könnte.
Voraussetzungen
-
Mehrere Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners sind gepfändet oder sollen gepfändet werden
Die Schuldnerin/der Schuldner bezieht mehrere Einkommen und diese sind durch Sie gepfändet worden oder sollen (gleichzeitig) gepfändet werden. Es ist dabei unerheblich, um welche Art von Einkommen es sich handelt. Es sowohl möglich mehrere Arbeitseinkommen zusammenzurechnen, als auch Arbeitseinkommen und Sozialleistungen sowie Arbeitseinkommen und Naturalleistungen.
Erforderliche Unterlagen
-
schriftlicher Antrag auf Zusammenrechnung der Einkommen der Schuldnerin bzw. des Schuldners
Der Antrag kann auch zu den entsprechenden Sprechzeiten in der Rechtsantragsstelle des Gerichts zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden. -
Nachweis darüber, dass das Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners gepfändet wurde
Ist die Pfändung der Einkommen der Schuldnerin/des Schuldners bereits erfolgt, ist der bzw. sind die entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse vorzulegen. - Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
-
Nachweise über die Voraussetzungen der Zusammenrechnung der Einkommen
Es sind Nachweise über das Vorhandensein mehrerer Einkommen, ggf. Wirksamwerden einer bereits erfolgen Pfändung eines der Einkommen, die Höhe der Einkommen und auch deren Beständigkeit sind vorzulegen.
Gebühren
Die Antragstellung ist gebührenfrei.
Für Zustellungen und Kopien können Auslagen entstehen.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Vollstreckungsgericht am Wohnsitz der Schuldnerin oder des Schuldners bzw. das Vollstreckungsgericht, welches den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen hat.