Zusammenrechnung mehrerer Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners am Standort Amtsgericht Lichtenberg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Hinweise zum Geschäftsbetrieb:
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus kommt es zu erheblichen Einschränkungen im Geschäftsbetrieb.
Eine persönliche Vorsprache ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Der Zutritt ist grundsätzlich nur
a) Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Besucherinnen und Besuchern von Sitzungen und sonstigen Terminen im Gerichtsgebäude,
b) Antragstellenden in unaufschiebbaren Angelegenheiten und
c) Antragstellenden für Erklärungen zum Austritt aus Religionsgemeinschaften
gestattet.
Bitte nutzen Sie den Weg der schriftlichen Antragstellung.
Mit Dank für Ihr Verständnis!
Der Präsident des Amtsgerichts
Hinweis zum Zutritt ins Gerichtsgebäude:
Zur Sicherung des Amtsgerichts werden Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrer Sicherheit. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, möglichst rechtzeitig zu erscheinen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Besucherinnen und Besucher werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen.
Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden.
Öffnungszeiten
Im Nachlassgericht sind Mittwochs keine Erbausschlagungen möglich!
Spätsprechstunde für Berufstätige in der Rechtsantragstelle:
15.00-18.00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass in der Spätsprechstunde keine Erbausschlagungen möglich sind!
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Zusammenrechnung mehrerer Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners
Sie als Gläubiger können beantragen, dass mehrere gepfändete Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners zusammenzurechnen sind, wenn sich danach ein höherer pfändbarer Betrag für Sie ergeben könnte.
Voraussetzungen
-
Mehrere Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners sind gepfändet oder sollen gepfändet werden
Die Schuldnerin/der Schuldner bezieht mehrere Einkommen und diese sind durch Sie gepfändet worden oder sollen (gleichzeitig) gepfändet werden. Es ist dabei unerheblich, um welche Art von Einkommen es sich handelt. Es sowohl möglich mehrere Arbeitseinkommen zusammenzurechnen, als auch Arbeitseinkommen und Sozialleistungen sowie Arbeitseinkommen und Naturalleistungen.
Erforderliche Unterlagen
-
schriftlicher Antrag auf Zusammenrechnung der Einkommen der Schuldnerin bzw. des Schuldners
Der Antrag kann auch zu den entsprechenden Sprechzeiten in der Rechtsantragsstelle des Gerichts zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden.
-
Nachweis darüber, dass das Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners gepfändet wurde
Ist die Pfändung der Einkommen der Schuldnerin/des Schuldners bereits erfolgt, ist der bzw. sind die entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse vorzulegen.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
-
Nachweise über die Voraussetzungen der Zusammenrechnung der Einkommen
Es sind Nachweise über das Vorhandensein mehrerer Einkommen, ggf. Wirksamwerden einer bereits erfolgen Pfändung eines der Einkommen, die Höhe der Einkommen und auch deren Beständigkeit sind vorzulegen.
Gebühren
Für Zustellungen und Kopien können Auslagen entstehen.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Vollstreckungsgericht am Wohnsitz der Schuldnerin oder des Schuldners bzw. das Vollstreckungsgericht, welches den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen hat.
Kontakt
Amtsgericht Lichtenberg
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer über Hofeinfahrt Alfredstrasse (Bitte Klingeln)
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf
- S5
- S7
- S75
-
1km
S+U Frankfurter Allee
- S41
- S8
- S85
-
1.2km
S Nöldnerplatz
- S5
- S7
- S75
-
1.6km
S Rummelsburg
- S3
-
1.8km
S Ostkreuz Bhf
- S41
- S8
- S85
- S3
- S5
- S7
- S7
- S75
-
1.9km
S Storkower Str.
- S41
- S8
- S85
- S42
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf
- U-Bahn
-
-
0.3km
U Magdalenenstr.
- U5
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf
- U5
-
1km
S+U Frankfurter Allee
- U5
-
1.7km
U Samariterstr.
- U5
-
1.8km
U Friedrichsfelde
- U5
-
0.3km
U Magdalenenstr.
- Bus
-
-
0.2km
U Magdalenenstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.2km
Schottstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.3km
Berlin, Atzpodienstr./U Magdalenenstr.
- 240
- N5
- N50
- N56
- N94
-
0.4km
Rüdigerstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.6km
Freiaplatz
- 240
- N50
- N56
- 256
-
0.6km
Berlin, Fanningerstr.
- 256
-
0.6km
S+U Lichtenberg Bhf/Siegfriedstr.
- 256
-
0.6km
Berlin, Lichtenberger Brücke Süd
- 240
- N5
- N50
- N94
-
0.7km
Berlin, Lichtenberger Brücke Nord
- 240
- N5
- N50
- N94
-
0.8km
Gotlindestr.
- 240
- 256
- N50
- N56
-
0.2km
U Magdalenenstr.
- Tram
-
-
0.6km
Berlin, Fanningerstr.
- 21
- 37
-
0.6km
S+U Lichtenberg Bhf/Siegfriedstr.
- 21
- 37
-
0.6km
Freiaplatz
- 21
- 37
-
0.7km
Rathaus Lichtenberg
- 12
- M13
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf/Gudrunstr.
- 21
- 37
-
0.8km
Gotlindestr.
- 21
- 37
-
0.8km
S+U Frankfurter Allee
- 12
- M13
-
0.9km
Guntherstr.
- 21
- 37
-
0.9km
Betriebshof Lichtenberg
- 12
- 21
- 37
- 50
- M1
- M10
- M13
- M2
- M4
- M5
-
0.9km
Loeperplatz
- 12
- M13
- 21
-
0.6km
Berlin, Fanningerstr.
- Regionalbahn
-
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf
- RB54
- RE2
- RB12
- RB24
- RB25
- RB26
- RE1
- RE7
-
1.8km
S Ostkreuz Bhf
- FEX
- RB24
- RE2
- RE7
- RB12
- RB25
- RB26
- RB14
- RE1
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf