Pflegschaft für unbekannte Beteiligte - Bestellung в месте Amtsgericht Pankow - Familiengericht
большая карта Контакт
- Amtsgericht Pankow
- Amtsgericht Pankow - Familiengericht
- Kissingenstraße 5-6 , 13189 Berlin
- Тел.: (030) 90245-0
- Факс: (030) 90245-140
- Форма обратной связи
- Домашняя страница
Rollstuhlfahrer nutzen bitte die Seiteneingänge in der Lohmestraße oder in der Arkonastraße. Betätigen Sie bitte die Klingel neben dem verschlossenen Eingang. Beschäftigte des Gerichts werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Время работы
-
-
09:00-13:00 Uhr
-
Вторник
-
09:00-13:00 Uhr
-
Среда
-
09:00-13:00 Uhr
-
Четверг
-
09:00-13:00 Uhr
15:00-18:00 Uhr - bevorzugt für Berufstätige -
Пятница
-
09:00-13:00 Uhr
Транспорт
-
S-Bahn
-
S+U Pankow
- S1
- S2
- S8
- S26
-
S+U Pankow
-
U-Bahn
-
S+U Pankow
- U2
-
U Vinetastr.
- U2
-
S+U Pankow
-
Bus
-
Lohmestr.
- 250
- 255
- N50
-
S+U Pankow/Granitzstr.
- 250
- 255
- N50
- X54
- 155
-
S+U Pankow
- 155
- 250
- 255
- N2
- N50
- X54
- S2
- M27
-
Neumannstr./Kissingenstr.
- 250
- 255
- N50
-
Hadlichstr.
- M27
- N2
- N50
-
Lohmestr.
-
Tram
-
S+U Pankow
- 50
- M1
-
Masurenstr.
- 50
- M1
-
Pankow Kirche
- 50
- M1
-
Stiftsweg
- 50
-
U Vinetastr.
- 50
- M1
-
S+U Pankow
Варианты оплаты
- Girocard
Dienstleistungsbeschreibung
Pflegschaft für unbekannte Beteiligte - Bestellung
Требования
-
Unbekannte beteiligte Person
Bei der zu regelnden rechtlichen Angelegenheit ist unbekannt, wer beteiligt ist. -
Fürsorgebedürfnis
Die Regelung der Angelegenheit muss notwendig sein.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
Sie müssen den Antrag schriftlich einreichen. -
Begründung
Die Begründung muss die Angelegenheit und das Fürsorgebedürfnis beschreiben. -
Unterlagen zu eigenen Ermittlungen
Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie selbst versucht haben, die unbekannten Beteiligten zu ermitteln, z. B. beim Landeseinwohneramt oder beim Standesamt.
Гонорары
Für die Führung der Pflegschaft erhebt das Gericht Kosten. Hinzu kommt die Vergütung für die Tätigkeit des Pflegers.
Законодательная база
Hinweise zur Zuständigkeit
Für die Pflegschaft ist das Amtsgericht (Betreuungsgericht) zuständig, in dessen Bezirk die Angelegenheit zu regeln ist.
außer für den Ortsteil Prenzlauer Berg