Schuldnerverzeichnis - Vorzeitige Löschung beantragen am Standort Amtsgericht Lichtenberg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Hinweis zum Zutritt ins Gerichtsgebäude:
Zur Sicherung des Amtsgerichts werden Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrer Sicherheit. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird gebeten, möglichst rechtzeitig zu erscheinen. Bitte halten Sie für die Identitätsüberprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) bereit. Besucherinnen und Besucher werden darüber hinaus gebeten, ihre Ladung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Gegebenenfalls sind Anwalts- bzw. Dienstausweise an der Einlasskontrolle unaufgefordert vorzuzeigen.
Gegenstände, die für tätliche Angriffe oder für Störungen der Gerichtsverhandlungen missbraucht werden können, dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden.
Öffnungszeiten
Im Nachlassgericht sind Mittwochs keine Erbausschlagungen möglich!
Spätsprechstunde für Berufstätige in der Rechtsantragstelle:
15.00-18.00 Uhr.
Achtung!!! Während der erweiterten Öffnungszeit
von 15.00 bis 18.00 Uhr sind keine Erbausschlagungen möglich
(auch keine Sprechstunde).
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Schuldnerverzeichnis - Vorzeitige Löschung beantragen
Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis wird nach drei Jahren automatisch gelöscht.
Für folgende Eintragungen können Sie eine vorzeitige Löschung beantragen:
- Sie sind der Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen
- Sie haben die Vermögensauskunft abgegeben und aus dieser ergibt sich, dass eine Befriedigung der Gläubigerin oder des Gläubigers nicht erfolgen kann
- Sie haben nicht innerhalb eines Monats nach Abgabe der Vermögensauskunft die vollständige Befriedigung der Gläubigerin oder des Gläubigers nachgewiesen
Voraussetzungen
- Nachweis der vollständigen Befriedigung der Gläubigerin oder des Gläubigers oder
- Nachweis des Fehlens oder Wegfalls des Eintragungsgrundes oder
- Vorlage einer vollstreckbaren Entscheidung, aus der sich die Aufhebung oder die einstweilge Aussetzung der Eintragungsanordnung ergibt
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis
(unter "Formulare")
Den Antrag können Sie formlos schriftlich oder mit dem Formular stellen. -
Nachweis der vollständigen Befriedigung des Gläubigers
Reichen Sie eine schriftliche Erklärung der Gläubigerin, des Gläubigers bzw. von deren Vertretern ein, dass die der Eintragung zu Grunde liegende Forderung vollständig befriedigt ist. Ratenzahlungsvereinbarungen oder bloße Einverständniserklärungen des Gläubigers zur vorzeitigen Löschung reichen nicht aus.
-
Nachweis, dass ein Eintragungsgrund fehlt oder dieser weggefallen ist
z.B. Sie legen die Ausfertigung einer Entscheidung vor, mit der der Eintragung zu Grunde liegende Vollstreckungstitel aufgehoben wurde oder die Vollstreckung aus diesem Titel für unzulässig erklärt wurde.
-
Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung einer Entscheidung, aus der sich die Aufhebung oder die einstweilige Aussetzung der Eintragungsanordnung ergibt
Legen Sie eine vollstreckbare Ausfertigung einer Entscheidung vor, aus der sich die Aufhebung oder die einstweilige Aussetzung der Eintragungsanordnung ergibt.
-
Angabe der Verfahrensnummer des zentralen Vollstreckungsgerichts
Geben Sie die Verfahrensnummer des zentralen Vollstreckungsgerichts an.
Die Verfahrensnummer für Berlin beginnt immer mit F1112R..... -
Terminsladung der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers zur Vermögensauskunft
Legen Sie die Terminsladung der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers zur Vermögensauskunft vor.
-
Eintragungsanordnung der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers
Legen Sie die Eintragungsanordnung der Gerichtsvollzieherin oder des Gerichtsvollziehers vor.
Gebühren
eventuell Zustellungsauslagen
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag auf vorzeitige Löschung kann bei jedem Amtsgericht gestellt werden.
Für die Entscheidung über die vorzeitige Löschung ist das Amtsgericht Mitte als zentrales Vollstreckungsgericht zuständig.
Kontakt
Amtsgericht Lichtenberg
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer über Hofeinfahrt Alfredstrasse (Bitte Klingeln)
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf
- S5
- S7
- S75
-
1km
S+U Frankfurter Allee
- S2
- S42
- S8
- S85
- S41
-
1.2km
S Nöldnerplatz
- S5
- S7
- S75
-
1.6km
S Rummelsburg
- S3
-
1.8km
S Ostkreuz Bhf
- S2
- S41
- S8
- S85
- S3
- S5
- S7
- S75
-
1.9km
S Storkower Str.
- S2
- S41
- S8
- S85
- S42
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf
- U-Bahn
-
-
0.3km
U Magdalenenstr.
- U5
-
0.7km
S+U Lichtenberg Bhf
- U5
-
1km
S+U Frankfurter Allee
- U5
-
1.7km
U Samariterstr.
- U5
-
1.8km
U Friedrichsfelde
- U5
-
0.3km
U Magdalenenstr.
- Bus
-
-
0.2km
U Magdalenenstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.2km
Schottstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.3km
U Magdalenenstr./Buchberger Str.
- N56
- N94
- 240
- N5
- N50
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0.3km
Atzpodienstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.4km
Rüdigerstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.6km
Freiaplatz
- 240
- N50
- N56
- 256
-
0.6km
Berlin, Fanningerstr.
- 256
-
0.6km
S+U Lichtenberg Bhf/Siegfriedstr.
- 256
-
0.6km
Berlin, Lichtenberger Brücke Süd
- 240
- N5
- N50
- N94
-
0.7km
Berlin, Lichtenberger Brücke Nord
- 240
- N5
- N50
- N94
-
0.2km
U Magdalenenstr.
- Tram
-
-
0.6km
Berlin, Fanningerstr.
- 21
- 37
-
0.6km
S+U Lichtenberg Bhf/Siegfriedstr.
- 21
- 37
-
0.6km
Freiaplatz
- 21
- 37
-
0.7km
Rathaus Lichtenberg
- 16
- M13
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0.7km
S+U Lichtenberg Bhf/Gudrunstr.
- 21
- 37
-
0.8km
Gotlindestr.
- 21
- 37
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0.8km
S+U Frankfurter Allee
- 16
- M13
-
0.9km
Guntherstr.
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- 37
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0.9km
Betriebshof Lichtenberg
- 16
- 21
- 37
- M10
- M13
- M4
- M5
-
0.9km
Loeperplatz
- 16
- M13
- 21
-
0.6km
Berlin, Fanningerstr.
- Regionalbahn
-
-
0.6km
S+U Lichtenberg Bhf
- RB24
- RB26
- RB54
- RB32
- FEX
- RB12
- RB25
- RE1
- RE2
- RE7
-
1.8km
S Ostkreuz Bhf
- FEX
- RB23
- RB24
- RB32
- RE1
- RE7
- RE8
- RB12
- RB25
- RB26
- RE2
-
0.6km
S+U Lichtenberg Bhf