Grundbuch - Dienstbarkeiten-Eintragung am Standort Amtsgericht Mitte - Grundbuchamt
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- Amtsgericht Mitte
- Amtsgericht Mitte - Grundbuchamt
- Littenstraße 12-17 , 10179 Berlin
- Tel.: (030) 9023-0
- Fax: (030) 9023-2223
- Kontaktformular
- Homepage
Zugang für Rollstuhlfahrer über Fahrstuhl neben dem Haupteingang Littenstraße 14
Öffnungszeiten
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09:00 - 13:00 Uhr
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Dienstag
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09:00 - 13:00 Uhr
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Mittwoch
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09:00 - 13:00 Uhr
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Donnerstag
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09:00 - 13:00 Uhr
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Freitag
-
09:00 - 13:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Das Grundbuch ist nicht am elektronischen Rechtsverkehr beteiligt.
Die Grundbucheinsichtenstelle erreichen Sie unter: (030) 9023-1860 oder -1861.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme.
Grundbuchauszüge beantragen Sie bitte ausschließlich schriftlich.
Die Grundbucheinsichtenstelle erreichen Sie unter: (030) 9023-1860 oder -1861.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin für die Einsichtnahme.
Grundbuchauszüge beantragen Sie bitte ausschließlich schriftlich.
Verkehrsanbindungen
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Bus
- 100, 200, M48, TXL (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
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S-Bahn
- S3, S5, S7, S75, S9 (Ausstieg: S-Bhf. Alexanderplatz)
-
Tram
- M4, M5, M6 (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
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U-Bahn
- Linien 5 und 8 (Ausstieg: U-Bhf. Alexanderplatz) U-Bahn Linie 2 (Ausstieg: U-Bhf. Klosterstraße)
Dienstleistungsbeschreibung
Grundbuch - Dienstbarkeiten-Eintragung
Besteht diese Berechtigung für den Eigentümer eines anderen Grundstücks, erfolgt die Eintragung als Grunddienstbarkeit. Für übrige Berechtigte (z.B. Versorgungsunternehmen) wird sie als beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Eine besondere Form ist der Nießbrauch, bei dem sich häufig die ehemaligen Eigentümer und Eigentümerinnen eine vollumfängliche Nutzung des Grundstücks oder der Wohnung vorbehalten.
Voraussetzungen
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Antrag
Das Grundbuchverfahren ist ein Antragsverfahren -
Voreintragung
Zur Eintragung einer Dienstbarkeit müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag
In der Regel stellt die bevollmächtigte Notarin oder der bevollmächtigte Notar den Eintragungsantrag. -
Bewilligungserklärung
Die Eintragung müssen Sie ausdrücklich bewilligen. Sie können die Bewilligung entweder vor einem Notar oder einer Notarin erklären oder Ihre Unterschrift beglaubigen lassen. -
Lageplan
Die Lage und der Verlauf der Nutzungsrechte (z.B. der Weg auf dem Grundstück) sind auf einem Plan darzustellen. Dies gilt nicht, wenn das gesamte Grundstück betroffen ist (z.B. Nießbrauch). Der Lageplan ist vom Notar oder der Notarin mit der Bewilligung zu verbinden.
Gebühren
Es fällt eine volle Gebühr an (Anlage 1 KV 14122 GNotKG). Der Wert des Rechts bestimmt sich nach dem Wert, den es für die berechtigte Person hat. Die Höhe ergibt sich aus § 34 GNotKG (Anlage 2 Tabelle B)
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln:
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf
und für die Stadtbezirke Reinickendorf und Pankow