Grundbuch - Dienstbarkeiten-Eintragung am Standort Grundbuchamt

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die Grundbucheinsichtenstelle erreichen Sie unter: (030) 9023-1860 oder -1861
Einsichtnahmen in das Grundbuch werden nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache gewährt.
Grundbuchauszüge beantragen Sie bitte weiterhin schriftlich bzw. per Email an grundbuchauszug@ag-mitte.berlin.de.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden.
Grundbuch - Dienstbarkeiten-Eintragung
Wenn Sie einer anderen Person das Recht gewähren, Ihr Grundstück oder das darauf stehende Gebäude z.B. als Weg, Überfahrt, für die Verlegung von Leitungen oder zum Wohnen zu nutzen, können Sie diese Rechte und Pflichten in Form einer Dienstbarkeit im Grundbuch eintragen lassen. Dies gilt ebenso, wenn Sie sich verpflichten, bestimmte Nutzungen Ihres Grundstücks nicht vorzunehmen, z.B. den Betrieb einer Tankstelle. Das ist auch der Fall, wenn Sie Einschränkungen dulden müssen, z.B. den Lärm durch einen Spielplatz.
Besteht diese Berechtigung für den Eigentümer eines anderen Grundstücks, erfolgt die Eintragung als Grunddienstbarkeit. Für übrige Berechtigte (z.B. Versorgungsunternehmen) wird sie als beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Eine besondere Form ist der Nießbrauch, bei dem sich häufig die ehemaligen Eigentümer und Eigentümerinnen eine vollumfängliche Nutzung des Grundstücks oder der Wohnung vorbehalten.
Voraussetzungen
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Antrag
Das Grundbuchverfahren ist ein Antragsverfahren
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Voreintragung
Zur Eintragung einer Dienstbarkeit müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag
In der Regel stellt die bevollmächtigte Notarin oder der bevollmächtigte Notar den Eintragungsantrag.
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Bewilligungserklärung
Die Eintragung müssen Sie ausdrücklich bewilligen. Sie können die Bewilligung entweder vor einem Notar oder einer Notarin erklären oder Ihre Unterschrift beglaubigen lassen.
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Lageplan
Die Lage und der Verlauf der Nutzungsrechte (z.B. der Weg auf dem Grundstück) sind auf einem Plan darzustellen. Dies gilt nicht, wenn das gesamte Grundstück betroffen ist (z.B. Nießbrauch). Der Lageplan ist vom Notar oder der Notarin mit der Bewilligung zu verbinden.
Gebühren
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln:
https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf
Kontakt
Amtsgericht Mitte
Grundbuchamt
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer über Fahrstuhl neben dem Haupteingang Littenstraße 14
Nahverkehr
S-Bahn S3, S5, S7, S75, S9 (Ausstieg: S-Bhf. Alexanderplatz)
U-Bahn Linien 5 und 8 (Ausstieg: U-Bhf. Alexanderplatz) U-Bahn Linie 2 (Ausstieg: U-Bhf. Klosterstraße)
Bus 100, 200, M48, TXL (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)
Tram M4, M5, M6 (Haltestelle: S+U Alexanderplatz)