Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht am Standort Bürgeramt Weißensee
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Bürgeramt Weißensee
- Berliner Allee 252 - 260 , 13088 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90295-7843
- E-Mail: buergeramt@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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08:00 - 16.00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
-
08:00 - 14.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08.00 - 13.00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Der Aufruf der Bürgerinnen und Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Rathaus Weißensee
- X54
- 255
- 259
-
Gehringstr.
- 255
- 259
-
Berliner Allee/Rennbahnstr.
- 156
- N50
- 255
- 259
-
Rathaus Weißensee
-
Tram
-
Berliner Allee/Rennbahnstr.
- 12
- 27
-
Betriebshof Weißensee
- 12
- 50
- M1
- M2
- M4
-
Berlin, Pasedagplatz
- 12
- 27
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Berliner Allee/Rennbahnstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort erstellen zu lassen.Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Das Bürgeramt Weißensee bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
- Meldebescheinigungen
- Führungszeugnisse
- Gewerbezentralregisterauskünfte
- PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
- Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
- Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
☑ Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
☑ Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
☑ Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
☑ Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht
Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben
Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
- Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
- Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
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Kein gültiges Ausweis-Dokument
Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder zum Beispiel weil Ihr Ausweis gestohlen wurde. - Deutsche Staatsangehörigkeit
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Hauptwohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus.
Erforderliche Unterlagen
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Schriftlicher Antrag (Übersendung per Post möglich)
Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formular „Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht“; siehe Abschnitt „Formulare“ -
Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können
zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes - Soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
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Bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
- Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
- Ausweis-Dokument der Vertreterin oder des Vertreters, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
2-3 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.