Am Standort kann nur bar bezahlt werden.
Die Anreise mit dem PKW wird über die Moritzstraße/ Münsingerstraße empfohlen.
Zwischen Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts (z.B. des Grundstückskauf- oder -schenkungsvertrages) und der Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch liegt oft ein langer Zeitraum. Zum Schutz der erwerbenden Personen vor vertragswidrigen Handlungen kann eine Eigentumsübertragungs- bzw. Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen werden.
Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln. https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf
Amtsgericht Spandau
Erläuterung der Symbole
Den Behindertenparkplatz erreichen Sie über die Moritzstraße/ Münsingerstraße.
S-Bahn S 5 (Haltestelle: S-Bahnhof Spandau)
U-Bahn U 7 (Haltestelle: U-Bhf. Rathaus Spandau)
Bus Linien 130, 134, 135, M45, 236, 237, 337, M32, M37, X33