Grundbuch - Eigentumsübertragungs- bzw. Auflassungsvormerkung am Standort Amtsgericht Lichtenberg
große Karte Kontakt
- Amtsgericht Lichtenberg
- Amtsgericht Lichtenberg
- Roedeliusplatz 1 , 10365 Berlin
- Tel.: (0)30 90253-0
- Fax: (0)30 90253-300
- E-Mail: poststelle@ag-lb.berlin.de
Öffnungszeiten
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09:00-13:00 Uhr
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Dienstag
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09:00-13:00 Uhr
-
Mittwoch
-
09:00-13:00 Uhr
Im Nachlassgericht Mittwochs keine Erbausschlagung und keine Sprechzeiten der Geschäftsstellen, mit Ausnahme vereinbarter Termine -
Donnerstag
-
09:00-13:00 Uhr
Spätsprechstunde für Berufstätige in der Rechtsantragstelle:
15.00-18.00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass in der Spätsprechstunde nur P-Kontofreigaben, Kirchenaustritte, Beratungshilfen oder Einstweilige Verfügungen bearbeitet werden.
Für alle anderen Anliegen beachten Sie bitte die Sprechzeiten der Geschäftsstellen. -
Freitag
-
09:00-13:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Öffnungszeit der Gerichtszahlstelle:
Die Gerichtszahlstelle bleibt aus dienstlichen Gründen ab dem 13.01.2026 bis auf weiteres geschlossen!
Die Gerichtszahlstelle bleibt aus dienstlichen Gründen ab dem 13.01.2026 bis auf weiteres geschlossen!
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Lichtenberg Bhf
- S5
- S7
- S75
-
S+U Lichtenberg Bhf
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U-Bahn
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Bus
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U Magdalenenstr.
- 240
- N50
- N56
-
Schottstr.
- 240
- N50
- N56
-
U Magdalenenstr./Buchberger Str.
- 240
- N56
- N94
- N5
- N50
-
Atzpodienstr.
- 240
- N50
- N56
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Rüdigerstr.
- 240
- N50
- N56
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U Magdalenenstr.
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Tram
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Berlin, Fanningerstr.
- 21
- 37
- M8
-
S+U Lichtenberg Bhf/Siegfriedstr.
- 21
- 37
- M8
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Freiaplatz
- 21
- 37
- M8
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Rathaus Lichtenberg
- 16
- M13
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S+U Lichtenberg Bhf/Gudrunstr.
- 21
- 37
- M8
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Berlin, Fanningerstr.
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Regionalbahn
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S+U Lichtenberg Bhf
- RE3
- RB32
- RB24
- RE5
- RB12
- RE2
- RB25
- RE85
- ILA
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S+U Lichtenberg Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Grundbuch - Eigentumsübertragungs- bzw. Auflassungsvormerkung
Voraussetzungen
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Antrag
Das Grundbuchverfahren ist ein Antragsverfahren. -
Voreintragung
Die das Grundstück übertragende Person muss als Eigentümer oder Eigentümerin im Grundbuch eingetragen sein.
Ausnahme: Die übertragende Person ist der Erbe oder die Erbin.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag
In der Regel stellt der bevollmächtigte Notar oder die bevollmächtigte Notarin den Eintragungsantrag. -
Bewilligungserklärung
Die Eintragung muss der Eigentümer oder die Eigentümerin ausdrücklich bewilligen. Diese Bewilligungserklärung wird von einem Notar oder einer Notarin beurkundet. -
Sonstige Nachweise
Vertretungsnachweise (z.B. Eigentümervollmacht, Handelsregisterauszug), Nachweise zur Rechtsnachfolge (z.B. Erbschein, notarielles Testament).
Gebühren
Es fällt eine halbe Gebühr nach dem Wert des Grundstücks (z.B. Kaufpreis) an § 34 GNotKG (Anlage 1 KV 14150 GNotKG). Die Höhe ergibt sich aus § 34 GNotKG (Anlage 2 Tabelle B).
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist ausschließlich das Grundbuchamt, bei dem das Grundbuch geführt wird. Über den folgenden Link können Sie das zuständige Grundbuchamt ermitteln. https://www.berlin.de/gerichte/_assets/was-moechten-sie-erledigen/zustaendigkeit-in-grundbuchsachen.pdf
und Marzahn-Hellersdorf