Prozess- und Verfahrenskostenhilfe am Standort Dienstgebäude Ringstraße

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Beim Amtsgericht Schöneberg werden aus Sicherheitsgründen Einlasskontrollen durchgeführt. Für die damit verbundenen Erschwernisse wird um Verständnis gebeten, zumal diese Maßnahmen auch der Sicherheit der Besucher dienen.
Sie helfen uns sehr, einen Rückstau bei der Einlasskontrolle zu vermeiden, wenn Sie zügig Ihre Taschen auf dem Kontrolltisch ablegen und alle metallischen Gegenstände, die Sie bei sich tragen, in die dafür vorgesehenen Ablageschalen legen.
Rechtsanwälte werden gebeten, ihren Anwaltsausweis vorzuzeigen. Referendare sollten ihre Ausbildungsverfügung und ihren Ausweis bereit halten.
Hinweis für Nachlassangelegenheiten:
Die Beurkundung von Erbausschlagungserklärungen und Erbscheinsanträgen sowie die Rückgabe von Testamenten ist donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Ab dem 19.04.2022 bleibt aus organisatorischen Gründen das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar.
WICHTIG:
Bei Erbausschlagungen mit mehr als 5 Personen ist vorab zwingend telefonisch ein Termin zu vereinbaren.
Bitte setzen Sie sich hierfür mit der Eingangsregistratur für Nachlasssachen in Verbindung, diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 90186 250 oder 90186 252.
Wir bitten um Verständnis für diese organisatorisch erforderlichen Maßnahmen.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einer Terminvereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlstelle im Hause ausschließlich Mo - Fr von 9:00 - 13:00 Uhr geöffnet hat.
Ab dem 19.04.2022 bleibt aus organisatorischen Gründen das Nachlassgericht, wie auch das Grundbuchamt jeden Mittwoch für Publikumsverkehr geschlossen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist hiervon betroffen.
Die Grundbuch-Einsichtenstelle ist jedoch weiterhin während der normalen Öffnungszeiten erreichbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Wenn Sie bei Gericht eine Klage erheben, einen Antrag stellen oder sich in einem laufenden Verfahren verteidigen wollen, müssen Sie in der Regel Prozess- bzw. Verfahrenskosten zahlen.
Die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe soll Ihnen die Verfolgung oder Verteidigung Ihrer Rechte ermöglichen, falls Sie diese Kosten nicht oder nur teilweise (in Raten) aufbringen können. Sie kann auch dann bewilligt werden, wenn Sie zur Durchsetzung eines Anspruchs die Zwangsvollstreckung betreiben müssen. Schreibt das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vor oder ist diese aus anderen Gründen notwendig, ist es möglich, auf Antrag einen Anwalt beigeordnet zu bekommen.
- Achtung!
Voraussetzungen
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Antrag
Sie müssen den Antrag schriftlich stellen und begründen. Sie können ihn auch während eines laufenden Verfahrens stellen. Ein Muster für den Antrag und die zu verwendenden Formulare finden Sie unter "Erforderliche Unterlagen".
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Erfolgsaussicht
Die Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig sein. Aus dem Antrag muss sich für das Gericht die vom Gesetz geforderte ,,hinreichende Aussicht auf Erfolg'' schlüssig ergeben. Sie können dazu z.B. einen Entwurf der beabsichtigten Klage bzw. des beabsichtigten Antrages beifügen.
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Kein anderweitiger Rechtsschutz
Ein Anspruch auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernehmen würde. Sie wird auch dann nicht gewährt, wenn aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht jemand anderes für die Kosten aufkommen muss (Prozess- oder Verfahrenskostenvorschuss). Das können der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner bzw. die Ehegattin/eingetragene Lebenspartnerin oder bei einem unverheirateten Kind die Eltern oder ein Elternteil sein.
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Besondere persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
Für die Kosten müssen Sie zunächst das eigene Einkommen und Vermögen einsetzen. Reicht dieses nicht aus, kann das Gericht Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe mit oder ohne Ratenzahlungsanordnung bewilligen.Wenn Ihnen Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, so müssen Sie Änderungen in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen jederzeit unaufgefordert und unverzüglich dem Gericht mitteilen. Dazu gehört auch die veränderte Anschrift bei Umzug. Das Gericht prüft in regelmäßigen Abständen, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe noch vorliegen.
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Das Verfahren darf noch nicht beendet sein.
Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe werden in der Regel nicht rückwirkend bewilligt. Sie sollten den Antrag daher so früh wie möglich stellen.
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Keine mutwillige Rechtsverfolgung
Die beabsichtigte Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig sein. Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie deshalb überlegen, ob Sie auch gerichtlich vorgehen würden, wenn Sie die Verfahrenskosten selbst bezahlen müssten.
Erforderliche Unterlagen
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schriftlicher Antrag
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe erhalten Sie nur auf Antrag. Ihr beauftragter Rechtsanwalt oder Sie selbst müssen den Antrag schriftlich stellen.
Das Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" ist bei der Antragstellung zwingend zu verwenden und vollständig und unterschrieben dem Antrag beizufügen.
Unter dem Link finden Sie einen online ausfüllbaren Musterantrag und das dem Antrag beizufügende Formular in deutscher Sprache. Weiteres zum Inhalt des Antrages können Sie auch dem Hinweisblatt unter der Überschrift "Wie erhält man Prozess- oder Verfahrenskostenhile" und den Ausfüllhinweisen entnehmen. -
Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Auch über diesen Link können Sie das vorgeschriebene Formular mit Hinweisblatt und Ausfüllhinweisen aufrufen. Sie finden es hier in deutscher Sprache und auch in Übersetzung in andere Sprachen.
Bei Gericht sind der Antrag und das ausgefüllte Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" jedoch in deutscher Sprache einzureichen. -
Belege zu Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation in Kopie
Welche Belege beizufügen sind, können Sie dem Hinweisblatt und den Ausfüllhinweisen zum Antragsformular entnehmen.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Für die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe ist das Gericht zuständig, bei dem das Verfahren zu beantragen ist oder bereits läuft.
Kontakt
Amtsgericht Schöneberg
Dienstgebäude Ringstraße
Erläuterung der Symbole
Der Zugang für Rollstuhlfahrer befindet sich an der Tordurchfahrt der linken Gebäudeseite der Ringstraße. Bitte dortige Klingel benutzen, Sie werden unverzüglich abgeholt.
Nahverkehr
S-Bahn Lichterfelde West: S1
Bus Bäkestraße: M85, 285