Blindenhilfe am Standort Amt für Soziales - Materielle Hilfen im Sozialamt

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Aufgrund der Infektionsschutzverordnung im Umgang mit dem Corona-Virus wird um Terminvereinbarung gebeten. Terminvereinbarung telefonisch im Sachgebiet. Zutritt zum Dienstgebäude der 3G-Regel.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Blindenhilfe
Die Leistung umfasst einen Geldbetrag zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen.
Bei der Berechnung der Blindenhilfe werden zweckgleiche Leistungen, beispielsweise Landespflegegeld, Leistungen der Pflegekasse, angerechnet.
Voraussetzungen
- Blindheit (vollständiges Fehlen des Augenlichtes) oder
- nicht nur vorübergehend eine beidäugige Gesamtsehschärfe von höchstens einem Fünfzigstel
- geringes Einkommen
- geringes Vermögen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Sozialhilfe
-
Gültige Personaldokumente
Meldebestätigung
- Einkommensnachweise
-
Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
- Kontoauszüge
-
Mietvertrag
Mietänderungsschreiben
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
-
Nachweis zum Schweregrad der Sehbeeinträchtigung
Dies können sein:
- augenärztliche Befunde
- Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl"
-
Bescheide über zweckgleiche Leistungen
Dies können sein:
- Bescheid über die Gewährung von Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz
- Bescheid der Pflegekasse über die Feststellung eines Pflegegrades
- Bescheid der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft über eine Unfallrente
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im
- Jugendamt: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Amt für Soziales: Erwachsene
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Amt für Soziales - Materielle Hilfen im Sozialamt
Erläuterung der Symbole
Zugang zum Aufzug:
Otto-Suhr-Allee 98/99 neben dem Eingang zur Bibliothek und über den Innenhof hinter dem Standesamt
Die Behindertenparkplätze befinden sich direkt am Haupteingang Otto-Suhr-Allee 100
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.1km
U Richard-Wagner-Platz
- U7
-
0.1km
U Richard-Wagner-Platz
- Bus
-
-
0.1km
U Richard-Wagner-Platz
- M45
- N7
-
0.3km
Warburgzeile
- M45
-
0.3km
Eosanderstr.
- M45
-
0.1km
U Richard-Wagner-Platz