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Blindenhilfe am Standort Amt für Soziales - Hilfe zur Pflege (stationär)
велика карта Контакт
- Bezirksamt Neukölln
- Amt für Soziales - Hilfe zur Pflege (stationär)
- Karl-Marx-Straße 83 , 12043 Berlin
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Поштова адресаBezirksamt Neukölln Amt für Soziales - Hilfe zur Pflege, 12040 Berlin
- Тел.: (030) 115
- Факс: (030) 90239 - 4413
- E-Mail: soziales@bezirksamt-neukoelln.de
- Інтернет сторінка
години роботи
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10.00 - 12.00 Uhr
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Четвер
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10.00 - 12.00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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U Rathaus Neukölln
- 166
- N7
- M43
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U Rathaus Neukölln/Alfred-Scholz-Platz
- 166
- N7
- M43
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Berlin, Fuldastr.
- M41
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U Rathaus Neukölln
Додаткова інформація щодо місця перебування
Sie finden uns in der 1. Etage im Neubau des Rathauses Neukölln Eingang Donaustraße.Dienstleistungsbeschreibung
Blindenhilfe
Die Leistung umfasst einen Geldbetrag zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen.
Bei der Berechnung der Blindenhilfe werden zweckgleiche Leistungen, beispielsweise Landespflegegeld, Leistungen der Pflegekasse, angerechnet.
Bei der Berechnung der Blindenhilfe werden zweckgleiche Leistungen, beispielsweise Landespflegegeld, Leistungen der Pflegekasse, angerechnet.
Передумови
- Blindheit (vollständiges Fehlen des Augenlichtes) oder
- nicht nur vorübergehend eine beidäugige Gesamtsehschärfe von höchstens einem Fünfzigstel
- geringes Einkommen
- geringes Vermögen
Необхідні документи
- Antrag auf Sozialhilfe
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Gültige Personaldokumente
Meldebestätigung - Einkommensnachweise
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Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge u. ä.), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz - Kontoauszüge
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Mietvertrag
Mietänderungsschreiben - Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
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Nachweis zum Schweregrad der Sehbeeinträchtigung
Dies können sein:
- augenärztliche Befunde
- Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl"
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Bescheide über zweckgleiche Leistungen
Dies können sein:
- Bescheid über die Gewährung von Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz
- Bescheid der Pflegekasse über die Feststellung eines Pflegegrades
- Bescheid der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft über eine Unfallrente
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Формуляри
збори
keine
Правові основи
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Jugendamt: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Amt für Soziales: Erwachsene